Kosten Markenanmeldung nach Ländern
Garantierte Fixpreise inkl. Amtsgebühren
Hier finden Sie eine Übersicht über die Kosten für Markeneintragungen. Alle Kosten beinhalten die amtlichen Gebühren der Markenämter (z.B. DPMA, EUIPO) und die Anwaltskosten für eine widerspruchsfreie Markenregistrierung bis zur Ausstellung der Markenurkunde.
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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Kosten Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenregistrierung
Wenn Sie eine Marke anmelden oder schützen lassen und sich über die Kosten einer Markenanmeldung informieren wollen sind Sie hier richtig. Hier finden Sie die Gesamtkosten der offiziellen Anmeldegebühr des Markenamtes einschließlich aller Anwaltskosten aufgeführt. Die Zahlung ist unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens erforderlich. Wenn die Markenanmeldung zurückgewiesen wird, werden die Kosten nicht erstattet.
Kosten sparen und Marke ohne anwaltliche Unterstützung anmelden?
Grundsätzlich können Sie Markenanmeldungen auch ohne Anwalt durchführen. Da jedoch die Fertigung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses besondere Fachkenntnisse im Markenrecht voraussetzt, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Markenanwaltes. Weiterhin ist es in vielen Ländern erforderlich, eine lokale Zustelladresse zu haben. Auch deshalb ist ein auf das nationale Markenrecht spezialisierter Anwalt empfehlenswert. Wenn Sie uns mit der Markenanmeldung beauftragen wird immer einer unserer spezialisierten Rechtsanwälte vor Ort tätig. Welche Kosten letztlich bei der Markenanmeldung entstehen, hängt im Wesentlichen vom Schutzbereich (Länder) und Schutzumfang der Marke (Waren / Dienstleistungen) ab. Ein Markenanwalt kann dies bestmöglich empfehlen.
Keine versteckten Kosten bei uns
Viele Kanzleien werben mit niedrigen Kosten, ohne deutlich genug auf Auslagen für Amtsgebühren der Markenämter hinzuweisen. Oft müssen Sie danach suchen. Gerade im Ausland verlangen Anwälte während einer Markenanmeldung auch mehrfach Honorar. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass für die Anmeldung, Veröffentlichung der Markenanmeldung, die bloße Übersendung von Amtsbescheiden etwa für eine einfache Korrektur des Warenverzeichnisses und schließlich für die Übersendung der Markenurkunde eine Kostennote gestellt wird. Wir halten dies für nicht transparent. Bei uns erhalten Sie nur eine Rechnung, welche das gesamte Honorar einschließlich offizielle Amtsgebühren bis zur Markenregistrierung beinhaltet.
Beispielkosten DPMA
Bei deutschen Marken gilt etwa folgendes: Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind in den Grundgebühren von 290 EUR bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen enthalten, jede weitere Klasse ab 100 EUR. Beim DPMA wird die Marke für 10 Jahre geschützt und kann für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Gebühren werden bei der Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt.
Territorialer Schutzbereich der Marke beeinflusst Kosten
Im Markenrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Danach erreicht man mit einer Marke nur Schutz für diejenigen Länder, auf welche sich die Markeneintragung bezieht. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten einer Markenanmeldung mit der Anzahl der Länder steigen, für die Markenschutz gewünscht ist. Es gibt aber auch Marken, die Schutz in mehreren Ländern bieten wie zum Beispiel die Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) für die gesamte EU, die internationale Registrierung nach Madrider Abkommen bzw. Protokoll über die WIPO welche eine Vielzahl von Ländern beanspruchen kann, der Schutz über die ARIPO oder OAPI.
Schutzumfang der Marke (Klassen) beeinflusst Kosten
Eingetragene Marken sind immer für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt. Diese Waren und Dienstleistungen sind in einer internationalen Klassifikation, der sogenannten Nizzaklassifikation in 45 Kategorien, sogenannte Klassen eingeteilt. Fast alle Länder tragen Marken nach dieser Klassifikation ein. Die amtlichen Gebühren der Markenämter orientieren sich an der Anzahl der Klassen. Je mehr Klassen beansprucht werden desto höher sind die Kosten.
Kosten Widerspruchsverfahren nicht enthalten
Nicht in den Kosten beinhaltet sind die Kosten für die Durchführung von Widerspruchsverfahren. Es kann vorkommen, dass jemand mit einer älteren Marke einen Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einlegt, weil Verwechslungsgefahr besteht. In einem solchen Fall erhalten Sie von uns ein angemessenes Angebot zur Vertretung im Widerspruchsverfahren.
Markenrecherche vorab durchführen
Bevor Sie sich für eine Markenanmeldung entscheiden sollten Sie eine Markenrecherche durchgeführt haben. Markenämter prüfen im Regelfall nicht, ob es schon ähnliche eingetragene Marken gibt. Wenn Sie also eine Markenrecherche durchgeführt haben senken Sie das Risiko, einen Widerspruch zu erhalten. Die Kosten für eine Markenrecherche sind gemessen an den ersparten Aufwendungen für ein amtliches Widerspruchsverfahren gering. Wir führen gern eine Markenrecherche für Sie durch.