Markenanmeldung Philippinen
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 200,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 3 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 8-10 |
Markenanmeldung Philippinen
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Philippinen beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Philippinen, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Philippinen an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Philippinen beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Philippinen prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Philippinen geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Philippinen entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Philippinen erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Philippinen eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Philippinen
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 8 - 10 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
- die Widerspruchsfrist kann drei mal für maximal 30 Tage verlängert werden (insgesamt 120 Tage ab Veröffentlichung)
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 3 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- um die automatische Löschung zu verhindern muss eine DAU (Erklärung mit Nachweisen für die Benutzung der Marke) eingereicht werden
- die DAU muss notariell beglaubigt werden
- die Frist zur Einreichung der DAU kann um 6 Monate verlängert werden
- 5 Jahre nach Markeneintragung ist eine zweite DAU fällig. Diese kann innerhalb eines Jahres eingereicht werden
- Eine Verlängerungs-DAU muss innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum der Verlängerung einer Markeneintragung eingereicht werden.
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden