Markenanmeldung Guyana

Wir melden Ihre Marke in Guyana an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
950,00 EUR
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183
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Kosten weitere Klasse656,00 EUR
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)7
Alternativ intern. Registrierung möglichNein
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)6
Anmeldedatum
  
950,00 EUR

Markenanmeldung Guyana

Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Guyana beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Guyana, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Guyana an Sie erforderlich ist.

Der Preis der Markenanmeldung in Guyana beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.

Vor der Markenanmeldung in Guyana prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Guyana geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.

Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Guyana entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.

Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Guyana erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.

Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.

Wenn die Marke in Guyana eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.

 

Grundlagen: Marken in Guyana

I. Erforderliche Unterlagen

  • Vollmacht (notariell beglaubigt)

II. Anmeldeverfahren

  • die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke, die auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basiert, beträgt in der Regel 6 - 12 Monate, vorausgesetzt die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben; bei Marken, die nicht auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basieren, kann die Verfahrensdauer erheblich länger sein;
  • das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
  • Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung

III. Klassifikation

  • Nizzaer Klassifikation (45 Klassen), wenn es sich um eine auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierenden Anmeldung handelt; ist dies nicht der Fall, kann eine Marke nur in den 34 Warenklassen der Nizzaer Klassifikation angemeldet werden
  • eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nur möglich, wenn es sich um eine auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierende Anmeldung handelt

IV. Widerspruchsverfahren

  • die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung

V. Anforderungen an die Benutzung der Marke

  • die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
  • die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird

VI. Dauer der Gültigkeit

  • entspricht bei einer auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierenden Marke derjenigen der britischen Marke
  • eine nicht auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierende Marke hat eine Gültigkeitsdauer von 7 Jahren, gerechnet vom Datum der Anmeldung

VII. Markenverlängerung

  • eine Verlängerung einer auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierenden Marke ist für dieselben Zeiträume verlängerbar wie die britische Marke, vorausgesetzt, diese wurde tatsächlich ebenfalls verlängert
  • die Verlängerung einer nicht auf einer in Großbritannien eingetragenen Marke basierenden Marke ist für jeweils 14 Jahre möglich
  • die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 1 Monat gerechnet vom Tag der Veröffentlichung der Nichtverlängerung in der Gazette

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte