Markenanmeldung Eritrea

Eritrea wurde am 24. Mai 1993 von seinem südlichen Nachbarn Äthiopien unabhängig. Seitdem beschäftigt sich die Regierung mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Regierungsstruktur, der Beschaffung von Entwicklungsgeldern und einem Grenzkonflikt mit Äthiopien. Frühzeitig wurde ein Handelsregister für die Eintragung von Handelsnamen und Zeichen von zugelassenen Händlern eingerichtet, die in Eritrea Handel treiben. Es werden keine Vorkehrungen für solche Aufzeichnungen von nicht-eritreischen Unternehmen getroffen. Der Erlass eines Gesetzes über das gewerbliche Eigentum und die Einrichtung eines separaten Büros für das gewerbliche Eigentum werden derzeit noch geprüft, und in Eritrea gibt es derzeit keine Gesetze zum gewerblichen Eigentum. Die Regierung hat gelegentlich die Veröffentlichung von Warnhinweisen in der staatseigenen nationalen Zeitung akzeptiert, diese Praxis ist jedoch derzeit ausgesetzt. Derzeit gibt es in Eritrea kein Verfahren zum Schutz von Marken.
950,00 EUR

Alle Kosten inkl. Amtsgebühr bis zur Urkunde. 
Keine * Preise mit versteckten Kosten.

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221
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichkeine Klassifikation erforderlich
Schutzdauer (Jahre)n.a.
Alternativ intern. Registrierung möglichNein
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)1
Anmeldedatum
  
950,00 EUR

Markenanmeldung Eritrea

Mit diesem Auftrag können Sie eine Cautionary Notice zum Markenschutz in Eritrea beauftragen. Wir kümmern uns um alles, was für die professionelle Vorbereitung des Markenschutzes in Eritrea und die Einreichung der Markenvormerkung in Eritrea notwendig ist und senden Ihnen einen Bericht zu.

Im Preis für die Markenveröffentlichung in Eritrea sind unsere Honorare sowie die amtlichen Gebühren enthalten.

Markenrecht in Eritrea

Aufgrund der bestehenden administrativen Probleme im Patent- und Markenamt von Eritrea ist die Patentabteilung noch immer nicht funktionsfähig. Es gibt keine Gesetzgebung, die den Schutz von Marken in Eritrea vorsieht. Der Markenschutz wird durch ausreichende öffentliche Anerkennung erworben.

In der Praxis wird der Schutz dadurch erreicht, dass in regelmäßigen Abständen Warnhinweise in lokalen arabischen/englischen Zeitungen veröffentlicht werden, die das Eigentum an der Marke beanspruchen und Dritte vor einer Verletzung warnen. Solche Hinweise haben rechtlichen Wert, wenn sie im Falle einer Markenverletzung den Gerichten vorgelegt werden.


Erforderliche Angaben für die Vorankündigung in Eritrea:
- Titel des Patents
- Name des Patentinhabers
- Anschrift und Staatsangehörigkeit
- Namen der Erfinder
- Ansprüche
- Prioritätsansprüche
- Zusammenfassungen
- Spezifikationen

Klassifizierung

Da es in Eritrea kein Verfahren zum Schutz von Marken gibt, wird auch kein Klassifizierungssystem verwendet.

Markenschutzverfahren in Eritrea

Der Schutz von Marken wird nur auf dem Wege des Gewohnheitsrechts erlangt, d.h. durch Veröffentlichung einer Abmahnung in der führenden Zeitung. Eine Vorankündigung kann für mehrere Klassen veröffentlicht werden, oder es können auch separate Vorankündigungen für jede Klasse veröffentlicht werden.

Eine Anmeldung kann Waren oder Dienstleistungen in einer beliebigen Anzahl von Klassen umfassen, wobei jedoch für jede weitere Klasse zusätzliche Gebühren (Veröffentlichungsgebühren beim Zeitungsunternehmen) anfallen.

Zeitrahmen

Das gesamte Verfahren zur Erlangung des Markenschutzes durch Veröffentlichung eines Warnhinweises kann etwa 3 bis 4 Wochen dauern.

Nationale Widerspruchsfrist

Durch die Veröffentlichung eines Warnhinweises in der führenden Zeitung Eritreas wird die Öffentlichkeit auf die alleinige Inhaberschaft an der Marke aufmerksam gemacht, und im Falle einer Verletzung kann diese dem Gericht zur Kenntnis gebracht werden.

Dauer

Da es in Eritrea kein Markengesetz gibt, erfolgt der Schutz von Marken nur auf dem Wege des Gewohnheitsrechts, d.h. durch die Veröffentlichung eines Warnhinweises in einer führenden Zeitung. Eine Verlängerung der Marke ist daher nicht vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, die Vorankündigung(en) alle zwei bis drei Jahre neu zu veröffentlichen.

 

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte