Markenanmeldung Argentinien
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Sonstiges | ab der 21. Ware oder Dienstleistung in einer Klasse zusätzlich je Ware oder Dienstleistung 10 EUR |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 14-18 |
Markenanmeldung Argentinien
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Argentinien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Argentinien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Argentinien an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Argentinien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Argentinien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Argentinien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Argentinien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Argentinien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Argentinien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Übersicht Markenrecht Argentinien
I. Erforderliche Unterlagen
Vollmacht (notariell beglaubigt und mit Apostille versehen)
II. Anmeldeverfahren
die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 14 - 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
Nizza-Klassifikation
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
IV. Widerspruchsverfahren
die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
vor der Einleitung gerichtlicher Schritte ist ein Mediationsverfahren zwingend vorgeschrieben
sollte der Anmelder innerhalb eines Jahres ab Zugang der Widerspruchsmitteilung weder eine Rücknahme des Widerspruchs erreicht noch ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, wird die Anmeldung als fallengelassen angesehen
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden.
Die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird.
Um eine Marke aufrechtzuerhalten, muss in den folgenden Fällen beim Markenamt eine mittelfristige Benutzungserklärung (MTDU) eingereicht werden:
Erstmalig erteilte Marken:
Die MTDU muss für diejenigen Marken eingereicht werden, die seit dem 12. Januar 2013 zum ersten Mal erteilt wurden und die fünf Jahre ab dem Eintragungsdatum vollendet haben; und
In all diesen Fällen beträgt die Frist für die Einreichung der MTDU ein Jahr, gerechnet ab dem fünften Jahr nach dem Eintragungsdatum bis zum sechsten Jahr der Eintragung.
Eingetragene Marken als Ergebnis einer früheren Verlängerung:
die MTDU muss für die erneuerten Marken eingereicht werden, die ab dem 12. Januar 2023 ablaufen; und
die Frist für die Einreichung der MTDU für eine erneuerte Marke beträgt ein Jahr. Bei erneuerten Marken wird die Frist für die Einreichung jedoch fünf Jahre rückwärts vom Fälligkeitsdatum der Marke bis zu ihrem sechsten Jahr gerechnet.
VI. Dauer der Gültigkeit
10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.
Der Verlängerungsantrag kann sechs Monate vor oder sechs Monate nach dem Fälligkeitsdatum der Marke gestellt werden.