Markenanmeldung Argentinien

Wir melden Ihre Marke in Argentinien an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
880,00 EUR
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175
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Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichNein
Schutzdauer (Jahre)10
Alternativ intern. Registrierung möglichNein
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
Sonstigesab der 21. Ware oder Dienstleistung in einer Klasse zusätzlich je Ware oder Dienstleistung 10 EUR
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)14-18
Anmeldedatum
  
880,00 EUR

Markenanmeldung Argentinien

Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Argentinien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Argentinien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Argentinien an Sie erforderlich ist.

Der Preis der Markenanmeldung in Argentinien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.

Vor der Markenanmeldung in Argentinien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Argentinien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.

Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Argentinien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.

Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Argentinien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.

Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.

Wenn die Marke in Argentinien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.

Übersicht Markenrecht Argentinien

I. Erforderliche Unterlagen

Vollmacht (notariell beglaubigt und mit Apostille versehen)

II. Anmeldeverfahren

die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 14 - 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung

III. Klassifikation

Nizza-Klassifikation
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung

IV. Widerspruchsverfahren

die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
vor der Einleitung gerichtlicher Schritte ist ein Mediationsverfahren zwingend vorgeschrieben
sollte der Anmelder innerhalb eines Jahres ab Zugang der Widerspruchsmitteilung weder eine Rücknahme des Widerspruchs erreicht noch ein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, wird die Anmeldung als fallengelassen angesehen

V. Anforderungen an die Benutzung der Marke

Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden.
Die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird.

Um eine Marke aufrechtzuerhalten, muss in den folgenden Fällen beim Markenamt eine mittelfristige Benutzungserklärung (MTDU) eingereicht werden:

Erstmalig erteilte Marken:
Die MTDU muss für diejenigen Marken eingereicht werden, die seit dem 12. Januar 2013 zum ersten Mal erteilt wurden und die fünf Jahre ab dem Eintragungsdatum vollendet haben; und
In all diesen Fällen beträgt die Frist für die Einreichung der MTDU ein Jahr, gerechnet ab dem fünften Jahr nach dem Eintragungsdatum bis zum sechsten Jahr der Eintragung.

Eingetragene Marken als Ergebnis einer früheren Verlängerung:
die MTDU muss für die erneuerten Marken eingereicht werden, die ab dem 12. Januar 2023 ablaufen; und
die Frist für die Einreichung der MTDU für eine erneuerte Marke beträgt ein Jahr. Bei erneuerten Marken wird die Frist für die Einreichung jedoch fünf Jahre rückwärts vom Fälligkeitsdatum der Marke bis zu ihrem sechsten Jahr gerechnet.

VI. Dauer der Gültigkeit

10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung

VII. Markenverlängerung

Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.
Der Verlängerungsantrag kann sechs Monate vor oder sechs Monate nach dem Fälligkeitsdatum der Marke gestellt werden.

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte