Widerspruch gegen eine Marke einlegen

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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Was ist ein Widerspruchsverfahren gegen eine Marke und wie läuft es ab?

Ein Widerspruchsverfahren gegen eine Marke ist ein rechtliches Verfahren, das es einer Partei ermöglicht, Einwände gegen die Registrierung einer Marke durch eine andere Partei zu erheben. 

Ältere Marke erforderlich

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Marken in der Regel beim nationalen oder internationalen Markenamt registriert werden müssen, um rechtlichen Schutz zu genießen. Dies bedeutet, dass eine Partei eine Marke registrieren lassen muss, bevor sie aus der Marke Rechte ableiten kann (Ausnahme Markenrechte aus Benutzung einer Firmierung bzw. Länder wie USA die Markenrechte auch durch Benutzung begründen).

Veröffentlichung einer Marke gegen die Widerspruch eingelegt werden soll

Wenn eine Partei eine Marke registrieren lässt, wird die Marke in der Regel vom Markenamt veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gibt anderen Parteien die Möglichkeit, Einwände gegen die Registrierung der Marke zu erheben. Wenn eine andere Partei der Ansicht ist, dass die Registrierung der Marke ihre eigenen Markenrechte verletzt, kann sie innerhalb einer bestimmten Widerspruchsfrist, die je nach Rechtsordnung unterschiedlich sein kann, Widerspruch gegen die Registrierung einlegen.

Widerspruch beim Markenamt einlegen

Der Widerspruch wird in der Regel bei dem Markenamt eingereicht, das die Marke registriert hat. Die Einreichung des Widerspruchs erfordert normalerweise eine Gebühr, die je nach Rechtsordnung und Umfang des Widerspruchs variieren kann. Der Widerspruch muss auch bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. den Namen und die Anschrift des Widersprechenden, eine Beschreibung der Marke, gegen die der Widerspruch eingelegt wird, sowie die Gründe für den Widerspruch.

Nachdem der Widerspruch eingereicht wurde, wird der Widersprechende normalerweise über den Fortschritt des Verfahrens informiert und hat die Möglichkeit, seine Argumente und Beweise vorzulegen, um seinen Widerspruch zu stützen. Der Inhaber der angegriffenen Marke hat ebenfalls die Möglichkeit, auf den Widerspruch zu reagieren und seine eigenen Argumente und Beweise vorzulegen.

Entscheidung durch das Markenamt

Das Markenamt prüft dann die Argumente und Beweise beider Parteien und entscheidet, ob der Widerspruch berechtigt ist oder nicht. Wenn das Markenamt den Widerspruch für begründet hält, wird die Registrierung der Marke abgelehnt oder gelöscht. Wenn das Markenamt jedoch feststellt, dass der Widerspruch unbegründet ist, wird die Registrierung der Marke fortgesetzt oder aufrechterhalten.

In einigen Rechtsordnungen besteht auch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Markenamts in Berufung zu gehen, entweder vor einem Gericht oder vor einer anderen Stelle, die für die Überprüfung von Markenangelegenheiten zuständig ist.

Wann ist ein Widerspruch gegen eine Marke erfolgreich?

Der Widerspruch gegen eine Marke ist erfolgreich, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Marken und der Identität oder Ähnlichkeit der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen für die Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslungen besteht.

D.h. man braucht zunächst eine ältere Marke, die zumindest ähnlich mit der jüngeren Marke ist und für Waren oder Dienstleistungen Schutz geniesst, für die die jüngere Marke angemeldet ist. Eine solche Marke muss auch im gleichen Land eingetragen sein. Man kann also nicht aus einer US - Marke gegen eine DE Marke vorgehen. 

Wann besteht Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken?

Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken besteht dann, wenn aufgrund der Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen die Verkehrskreise annehmen könnten, dass die Marken von denselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. 

Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken wird eine Reihe von Faktoren berücksichtigt, die je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein können. Einige der wichtigsten Faktoren, die berücksichtigt werden, sind:

Die Ähnlichkeit der Marken: Je ähnlicher die Marken in Bezug auf ihre Wort- und/oder Bildbestandteile sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslungsgefahr. 

Die Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen: Wenn die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marken verwendet werden, ähnlich oder gleichartig sind, ist das Risiko einer Verwechslungsgefahr höher.

Der Grad der Bekanntheit der älteren Marke: Je bekannter eine ältere Marke ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie mit einer neuen Marke verwechselt wird, die ihr ähnlich ist.

Die Art der Verbraucher: Die Verwechslungsgefahr hängt auch von den betroffenen Verbrauchern ab. So kann beispielsweise die Verwechslungsgefahr bei Verbrauchern, die die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig erwerben, höher sein als bei solchen, die sie nur gelegentlich kaufen.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte