Markenanmeldung Madagaskar
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 200,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 10 |
Markenanmeldung Madagaskar
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Madagaskar beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Madagaskar, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Madagaskar an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Madagaskar beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Madagaskar prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Madagaskar geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Madagaskar entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Madagaskar erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Madagaskar eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markeneintragung Madagaskar
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete und notariell beglaubigte Vollmacht.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung beträgt in der Regel 10 – 14 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung der formellen, absoluten und relativen Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Es existiert keine offizielle Widerspruchsfrist
- Dritte können jedoch nach der Markeneintragung rechtliche Schritte gegen die Marke einleiten
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden