Markenanmeldung Katar
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18 |
Markenanmeldung Katar
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Katar beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Katar, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Katar an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Katar beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Katar prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Katar geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Katar entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Katar erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Katar eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Katar
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht
- Für die Einreichung einer Anmeldung bei der der Inhaber eine Firma ist, wird ein aktuellen Handelsregisterauszug benötigt, bei Privatpersonen ein Personalausweis/Pass
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Zustimmungserklärungen Inhaber älter Marken werden vom Markenamt akzeptiert
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 60 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
- die Einreichung eines Benutzungsnachweises ist vor der Eintragung nicht notwendig
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden