Anmeldung Design Deutschland

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Deutschland beauftragen. Wir melden ein eingetragenes Design für Sie in Deutschland an. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.
550,00 EUR
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6
Mehr Informationen
Alternativ internat. Registrierung nach Haager Abkommen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)5
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
maximale Schutzdauer (Jahre)25
Anwaltliche Beratung Ja
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Wann wurde das Design der Öffentlichkeit das erste Mal vorgestellt (ca.)?
  
Datum der früheren Anmeldung
  
550,00 EUR

Geschmacksmusteranmeldung / Designanmeldung in Deutschland

Hier können Sie uns mit dem Schutz Ihres Designs in Deutschland beauftragen. Wir melden für Sie ein eingetragenes Design an. Unser Preis beinhaltet die amtlichen Gebühren.

Warum ist Designschutz wichtig?

Designschutz gewährt Ihnen das exklusive Recht, die äußere Form und Gestaltung Ihres Produkts zu nutzen und gegen Nachahmungen vorzugehen. Dies umfasst die Form, Farben und Oberflächenstrukturen eines Gegenstandes und kann bis zu 25 Jahre verlängert werden. Ein eingetragenes Design schützt Sie vor Wettbewerbern und stärkt Ihre Marktposition, indem es Ihre kreativen Ideen vor unerlaubter Nutzung durch Dritte sichert.

Innerhalb der EU entsteht mit Veröffentlichung eines neuen Designs zudem der dreijährige Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters. Die Dokumentierung der Veröffentlichung ist im Falle einer Verletzung nötig. Der Schutz umfasst jedoch nur das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Unabhängige Parallelschöpfungen sind nicht angreifbar.  

Unser Service zur Designanmeldung

1. Beratung und Recherche:

Wir bieten eine umfassende Beratung zu den Voraussetzungen und dem Ablauf der Designanmeldung. Eine gründliche Recherche (optional) ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Design neu und einzigartig ist und keine bestehenden Rechte verletzt. Wir nutzen dazu die Suchtools des DPMA wie DPMAregister und DEPATISnet​ (Deutsches Patent- und Markenamt)​​​.

2. Erstellung der Anmeldeunterlagen:

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen:

  • Antrag auf Eintragung: Dieser enthält alle erforderlichen Angaben zum Anmelder.
  • Bildliche Darstellung des Designs: Wir sorgen dafür, dass Ihre Designabbildungen den formalen Anforderungen entsprechen und alle Merkmale klar erkennbar sind. Hochwertige Fotos oder Zeichnungen sind entscheidend, da sie den Schutzumfang definieren​​.
  • Erzeugnisangabe: Wir beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Erzeugnisangaben, die für die Anmeldung erforderlich sind.

3. Einreichung der Anmeldung:

Wir übernehmen die elektronische Einreichung Ihrer Designanmeldung beim DPMA und Einzahlung der Amtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung des Musters. Unsere Experten sorgen dafür, dass alle Formalitäten eingehalten werden und Ihre Anmeldung schnell und effizient bearbeitet wird​​.

4. Nach der Anmeldung:

Nach erfolgreicher Anmeldung unterstützen wir Sie bei der Überwachung und Durchsetzung Ihrer Designrechte. Wir helfen Ihnen, gegen Verletzungen Ihrer Rechte vorzugehen und beraten Sie zu Möglichkeiten der Lizenzierung und Vermarktung Ihres Designs​​.

Vorteile einer professionellen Designanmeldung

Erfahrung und Expertise: Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Marken- und Designrecht. Unsere spezialisierten Anwälte haben zahlreiche Designanmeldungen erfolgreich begleitet.

Individuelle Betreuung: Wir bieten Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung. Jede Designanmeldung ist einzigartig, und wir nehmen uns die Zeit, Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen zu verstehen und umzusetzen.

Umfassender Service: Von der ersten Beratung über die Erstellung der Anmeldeunterlagen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Designrechte – wir bieten Ihnen einen umfassenden Service aus einer Hand.

Grundlagen: Ein Geschmacksmuster/Design in Deutschland anmelden

I. Benötigte Dokumente

  • Bis zu 7 Abbildungen, die nur Ihr Muster aus allen Perspektiven vor neutralem Hintergrund zeigen
  • Kontaktdaten des Auftraggebers
  • Kontaktdaten des zukünftigen Inhabers sowie dessen Staatsangehörigkeit
  • den Namen des/der Entwerfer des Erzeugnisses
  • ggf. eine Beschreibung des Musters sofern dieses aus den Abbildungen nicht ersichtliche Eigenschaften aufweist

II. Klassifikation

  • Locarno Klassifikation
  • Eine Sammelanmeldung innerhalb einer Locarno Klasse ist möglich

III. Anmeldeverfahren

  • Es findet keine Prüfung über Neuheit und Eigenart statt
  • Ein beschleunigtes Verfahren ist möglich

IV. Umfang des Schutzes

  • Alleiniges Recht zur Nutzung
  • Unerlaubtes Anbieten, Herstellen, Veräußern und Besitzen von geschützten Designs kann geahndet werden
  • Farb- und Formgebung werden geschützt
  • Dreidimensionale und zweidimensionale Designs werden geschützt
  • Häufig ist auch ein gleicher Gesamteindruck mitgeschützt

V. Widerspruchsverfahren

  • Nach der Eintragung kann ein Nichtigkeitsantrag wegen fehlender Neuheit oder fehlender Eigenart zur Löschung des Designs gestellt werden

VI. Schutzdauer

  • 5 Jahre gerechnet vom Datum der Anmeldung
  • Bei Inanspruchnahme eines beschleunigten Verfahrens wird ab 6 Monate vor dem Anmeldedatum gerechnet

VII. Verlängerung der Schutzdauer

  • Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren möglich
  • Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre

 

 

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Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte