Markenanmeldung Malaysia
Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in Malaysia an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
1.200,00 EUR
SKU
194
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 750,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 12 - 18 |
Markenanmeldung Malaysia
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Malaysia beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Malaysia, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Malaysia an Sie erforderlich ist. Der Preis der Markenanmeldung in Malaysia beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen. Vor der Markenanmeldung in Malaysia prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Malaysia geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden. Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Malaysia entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen. Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Malaysia erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe. Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein. Wenn die Marke in Malaysia eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu. I. Erforderliche Unterlagen einfach unterzeichnete Vollmacht gesetzliche Erklärung über das Eigentumsrecht des Zeichens. Sie muss innerhalb eines Jahres ab Anmeldung eingereicht werden II. Anmeldeverfahren die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 12 - 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung III. Klassifikation Nizza-Klassifikation eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung IV. Widerspruchsverfahren die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung der Widerspruch kann unter anderem auf den Mangel der Besonderheit, Betrug oder auf die Verletzung von Urheberrechtsverletzungen gestützt werden V. Anforderungen an die Benutzung der Marke die Marke muss innerhalb von 3 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird ein Benutzungsnachweis vor der Registrierung der Marke ist nicht erforderlich VI. Dauer der Gültigkeit 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung VII. Markenverlängerung eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden