Markenanmeldung Monaco

Auftrag zur Markenanmeldung in Monaco. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.

1.100,00 EUR
SKU
963
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Kosten weitere Klasse150,00 EUR
Anzahl Klassen beinhaltet3
Mehrere Nizzaklassen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)10
Alternativ intern. Registrierung möglichJa
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)3
Anmeldedatum
  
1.100,00 EUR

Markenanmeldung Monaco

Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Monaco beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Monaco, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Monaco an Sie erforderlich ist.

Der Preis der Markenanmeldung in Monaco beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.

Vor der Markenanmeldung in Monaco prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Monaco geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.

Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Monaco entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.

Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Monaco erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.

Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.

Wenn die Marke in Monaco eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.

Grundlagen: Markenanmeldung Monaco

I. Erforderliche Unterlagen

  • Eine unterzeichnete Vollmacht. Eine Beglaubigung oder eine Legalisierung der Vollmacht sind nicht erforderlich.

II. Anmeldeverfahren

  • die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 3Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet
  • Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen. Eine Recherche nach älteren Marken findet nicht statt.
  • Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung

III. Klassifikation

  • Nizzaer Klassifikation. 10. Ausgabe
  • eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich

IV. Widerspruchsverfahren

  • Das monegassische Markenrecht sieht keinen Widerspruch vor. Wenn eine Marke gelöscht werden soll, muss hierzu ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.

V. Anforderungen an die Benutzung der Marke

  • die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird

VI. Dauer der Gültigkeit

  • 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung

VII. Markenverlängerung

  • eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
  • eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt
  • Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte