Markenanmeldung Monaco
Auftrag zur Markenanmeldung in Monaco. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 150,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 3 |
Markenanmeldung Monaco
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Monaco beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Monaco, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Monaco an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Monaco beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Monaco prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Monaco geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Monaco entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Monaco erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Monaco eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Monaco
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Eine Beglaubigung oder eine Legalisierung der Vollmacht sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 3Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet
- Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen. Eine Recherche nach älteren Marken findet nicht statt.
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation. 10. Ausgabe
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Das monegassische Markenrecht sieht keinen Widerspruch vor. Wenn eine Marke gelöscht werden soll, muss hierzu ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden