Markenanmeldung Südafrika
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18-24 |
Markenanmeldung Südafrika
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Südafrika beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Südafrika, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Südafrika an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Südafrika beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Südafrika prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Südafrika geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Südafrika entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Südafrika erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Südafrika eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Südafrika
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht (notariell beglaubigt und mit Apostille versehen)
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 18 - 24 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
- es ist möglich die Widerspruchsfrist um weitere 3 Monate verlängern zu lassen
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate