Markenanmeldung Ungarn
Auftrag zur Markenanmeldung in Ungarn. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 350,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 8-10 |
Markenanmeldung Ungarn
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Ungarn beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Ungarn, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Ungarn an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Ungarn beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Ungarn prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Ungarn geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Ungarn entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Ungarn erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Ungarn eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Ungarn
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 7 – 9 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung der formellen, absoluten und relativen Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Anmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden