Markenanmeldung Irak
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 200,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Sonstiges | Der Preis beinhaltet die Gebühr zur Anmeldung und Eintragung in einer Subklasse. Das irakische Markenrecht unterteilt die jeweilige Nizzaklasse in mehrere Subklassen. |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18 - 24 |
Markenanmeldung Irak
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Irak beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Irak, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Irak an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Irak beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Irak prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Irak geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Irak entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Irak erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Irak eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Irak
I. Erforderliche Unterlagen
Vollmacht (notariell beglaubigt und mit Apostille versehen und durch ein Konsulat legalisiert)
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 18 - 24 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Zustimmungserklärungen von Markeninhabern älterer Marken werden akzeptiert
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
Nizzaer Klassifikation, lokale Klassifikation mit Unterklassen
die Dienstleistungen der Klasse 35 bis 42 wurden durch die Verwaltungsentscheidung Nr. 1520 des Markenamts am 29.04.2001 zusammengeschlossen. Bier, Ale und Portwein in Klasse 32, alkoholische Waren in der Klasse 33 und Schweinefleisch in Klasse 29 sind nicht eintragbar
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
Eintragungen in Klasse 5 erfordern eine Eintragung im Heimatland des Anmelders.
IV. Widerspruchsverfahren
die Widerspruchsfrist beträgt 90 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
die Marke muss innerhalb von 3 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
Vor der Eintragung der Markenanmeldung müssen keine Nachweise für die Benutzung der Marke eingereicht werden
VI. Dauer der Gültigkeit
10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
Marken die vor dem 24.04.2004 angemeldet oder eingetragen wurden sind 15 Jahre gültig, aber nur für jeweils 10 Jahre verlängerbar
VII. Markenverlängerung
eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate