Wer kann ein Patent anmelden?

Das Recht, eine Erfindung patentieren zu lassen, steht dabei grundsätzlich dem Erfinder zu. Etwas anderes gilt nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen allerdings für Erfindungen, die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit machen. Diese müssen solche Erfindungen ihrem Arbeitgeber anzeigen, der die Erfindung für sich patentieren lassen kann.

Vorteile bei Patentanmeldung durch uns

  • Kompetente Anwälte
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Haben Sie Fragen zur Patentanmeldung? Wir sind für Sie da!

Warum ein Patent anmelden?

Eine Patentanmeldung bietet Ihnen exklusiven Schutz für Ihre Erfindung und ermöglicht es Ihnen, Ihre Innovation zu nutzen, zu lizenzieren und sich vor Nachahmern zu schützen. Unsere erfahrenen Patentanwälte unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt des Anmeldeprozesses.

Unsere Leistungen:

  • Umfassende Beratung: Wir analysieren Ihre Erfindung und prüfen die Patentierbarkeit.
  • Erstellung der Patentanmeldung: Wir erstellen eine präzise und detaillierte Patentanmeldung, um Ihre Erfindung optimal zu schützen.
  • Internationale Anmeldungen: Nutzen Sie unser Know-how für die Anmeldung in Europa und weltweit.
    Vertretung vor Patentämtern: Wir vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und anderen internationalen Behörden.

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Warum wir?

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Mit Ihrer Anfrage sind keinerlei Kosten verbunden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE IN DER ÜBERSICHT
Grundlagen zur Patentanmeldung

Ein Patent gibt seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht an einer Erfindung über einen beschränkten Zeitraum.

Das Patentrecht ist ein Verbietungsrecht. Es stellt gegenüber älteren Rechten Dritter keine Genehmigung dar, die patentierte Erfindung zu benutzen. Der Gesetzgeber räumt dem Inhaber des Patents ein zeitlich begrenztes Monopol ein.

Der Patentinhaber kann Dritten Nutzungsrechte, sogenannte Lizenzen, an seinem Patent einräumen. Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie patentfähig und neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht sowie gewerblich anwendbar ist.

1. Patentfähigkeit

Eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik ist patenfähig. Es muss eine technische Regel vorliegen, die ausführbar und wiederholbar ist. Insbesondere Entdeckungen (bspw. von natürlichen Phänomenen), wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten ästhetische Formschöpfungen und Software sind in Deutschland und auch als europäisches Patent nicht patentfähig. Patenfähig sind auch keine Erfindungen, deren gewerbliche Verwendung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden. Hierzu zählt z. B. das Klonen von menschlichen Lebewesen.

2. Neuheit

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist und damit zum Stand der Technik gehört.

3. Erfinderische Tätigkeit

Eine Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.

4. Gewerbliche Anwendbarkeit

Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. In diesem Fall kommt es darauf ob das Erzeugnis oder Verfahren in einem Gewerbe technisch einsetzbar ist.

VON DER ANMELDUNG BIS ZUR GERICHTLICHEN DURCHSETZUNG

Ganzheitlicher Schutz

Recherchieren

  • Stand der Technik-Auswertung
  • Prüfung auf Patentfähigkeit
  • Wettbewerbsanalyse & Freedom-to-Operate

Anmelden

  • Patentanmeldung
  • Gebrauchsmusteranmeldung
  • Patent Portfolio Management

Überwachen

  • Wettbewerbsüberwachung
  • Patentüberwachung
  • Jahresgebühren

Durchsetzen

  • Auskunft, Schadensersatz & Unterlassung
  • Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Gebrauchsmusterlöschung

FAQ zur Patentanmeldung

Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das eine Erfindung für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldedatum) schützt. Es gewährt dem Patentinhaber das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen und zu lizenzieren.
Welche Voraussetzungen muss eine Erfindung erfüllen, um patentiert zu werden?
Eine Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Das bedeutet, sie darf nicht bereits Teil des Stands der Technik sein, muss eine nicht offensichtliche Verbesserung oder Lösung eines technischen Problems darstellen und in der Industrie oder einem anderen gewerblichen Bereich nutzbar sein.
Wie läuft der Patentanmeldungsprozess ab?
Recherche: Bevor Sie eine Patentanmeldung einreichen, sollten Sie eine Patentrecherche durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Erfindung neu ist. Anmeldung: Die Patentanmeldung wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei einem internationalen Patentamt eingereicht. Diese enthält eine Beschreibung der Erfindung, Zeichnungen (falls erforderlich) und Patentansprüche. Prüfung: Das Patentamt prüft die Anmeldung auf Form und Inhalt, insbesondere auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Erteilung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Patent erteilt und veröffentlicht.
Welche Kosten sind mit einer Patentanmeldung verbunden?
Die Kosten für eine Patentanmeldung können erheblich variieren und umfassen Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren und gegebenenfalls Anwaltsgebühren. Die genauen Gebühren hängen vom jeweiligen Patentamt und der Komplexität der Erfindung ab.
Wie lange dauert es, bis ein Patent erteilt wird?
Die Dauer bis zur Patenterteilung kann mehrere Jahre betragen, abhängig von der Komplexität der Erfindung und der Arbeitsbelastung des Patentamts. Durchschnittlich dauert es zwischen zwei und vier Jahren.
Kann ich ein Patent auch international anmelden?
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Patent international anzumelden: Europäische Patentanmeldung (EPA): Ein Verfahren zur Anmeldung eines Patents, das in mehreren europäischen Ländern gültig ist. Internationale Patentanmeldung (PCT): Ein einheitliches Anmeldeverfahren, das die Möglichkeit bietet, in über 150 Ländern gleichzeitig Patentschutz zu beantragen.
Was passiert, wenn meine Patentanmeldung abgelehnt wird?
Falls Ihre Patentanmeldung abgelehnt wird, können Sie Einspruch oder Beschwerde gegen die Entscheidung des Patentamts einlegen. Ein erfahrener Patentanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Argumente zu formulieren und gegebenenfalls Änderungen an der Anmeldung vorzunehmen.
Welche Rechte habe ich als Patentinhaber?
Als Patentinhaber haben Sie das exklusive Recht, die patentierte Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen und zu lizenzieren. Sie können auch rechtliche Schritte gegen Dritte einleiten, die Ihre Patentrechte ohne Genehmigung nutzen.
Wie kann ich meine Patentrechte durchsetzen?
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Patentrechte verletzt werden, können Sie rechtliche Schritte einleiten, einschließlich Abmahnung, Unterlassungsklage und Schadensersatzforderung. Ein Patentanwalt kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Kann ich mein Patent verkaufen oder lizenzieren?
Ja, Sie können Ihr Patent verkaufen oder an Dritte lizenzieren. Dies ermöglicht es Ihnen, finanzielle Vorteile aus Ihrer Erfindung zu ziehen, ohne selbst in die Produktion oder Vermarktung einzutreten.
Wie lange ist mein Patent gültig?
Ein Patent ist in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldedatum gültig, vorausgesetzt, die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren werden pünktlich bezahlt.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte