Wer kann ein Patent anmelden?
Das Recht, eine Erfindung patentieren zu lassen, steht dabei grundsätzlich dem Erfinder zu. Etwas anderes gilt nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen allerdings für Erfindungen, die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit machen. Diese müssen solche Erfindungen ihrem Arbeitgeber anzeigen, der die Erfindung für sich patentieren lassen kann.
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Warum ein Patent anmelden?
Eine Patentanmeldung bietet Ihnen exklusiven Schutz für Ihre Erfindung und ermöglicht es Ihnen, Ihre Innovation zu nutzen, zu lizenzieren und sich vor Nachahmern zu schützen. Unsere erfahrenen Patentanwälte unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei jedem Schritt des Anmeldeprozesses.
Unsere Leistungen:
- Umfassende Beratung: Wir analysieren Ihre Erfindung und prüfen die Patentierbarkeit.
- Erstellung der Patentanmeldung: Wir erstellen eine präzise und detaillierte Patentanmeldung, um Ihre Erfindung optimal zu schützen.
- Internationale Anmeldungen: Nutzen Sie unser Know-how für die Anmeldung in Europa und weltweit.
Vertretung vor Patentämtern: Wir vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und anderen internationalen Behörden.
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Warum wir?
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DIE WICHTIGSTEN PUNKTE IN DER ÜBERSICHT
Grundlagen zur Patentanmeldung
Ein Patent gibt seinem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht an einer Erfindung über einen beschränkten Zeitraum.
Das Patentrecht ist ein Verbietungsrecht. Es stellt gegenüber älteren Rechten Dritter keine Genehmigung dar, die patentierte Erfindung zu benutzen. Der Gesetzgeber räumt dem Inhaber des Patents ein zeitlich begrenztes Monopol ein.
Der Patentinhaber kann Dritten Nutzungsrechte, sogenannte Lizenzen, an seinem Patent einräumen. Eine Erfindung ist patentierbar, wenn sie patentfähig und neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht sowie gewerblich anwendbar ist.
1. Patentfähigkeit
Eine Erfindung auf dem Gebiet der Technik ist patenfähig. Es muss eine technische Regel vorliegen, die ausführbar und wiederholbar ist. Insbesondere Entdeckungen (bspw. von natürlichen Phänomenen), wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten ästhetische Formschöpfungen und Software sind in Deutschland und auch als europäisches Patent nicht patentfähig. Patenfähig sind auch keine Erfindungen, deren gewerbliche Verwendung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würden. Hierzu zählt z. B. das Klonen von menschlichen Lebewesen.
2. Neuheit
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag nicht durch schriftliche oder mündliche Beschreibung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist und damit zum Stand der Technik gehört.
3. Erfinderische Tätigkeit
Eine Erfindung beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wenn sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt.
4. Gewerbliche Anwendbarkeit
Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. In diesem Fall kommt es darauf ob das Erzeugnis oder Verfahren in einem Gewerbe technisch einsetzbar ist.
VON DER ANMELDUNG BIS ZUR GERICHTLICHEN DURCHSETZUNG
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