Markenanmeldung Puerto Rico
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 700,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 12-18 |
Markenanmeldung Puerto Rico
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Puerto Rico beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Puerto Rico, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Puerto Rico an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Puerto Rico beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Puerto Rico prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Puerto Rico geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Puerto Rico entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Puerto Rico erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Puerto Rico eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Überblick Markenanmeldung Puerto Rico
I. Anmeldeverfahren
Die Bearbeitungszeit von der Erstanmeldung bis zur Eintragung beträgt etwa 12-18 Monate, sofern keine Einwände oder Widersprüche erhoben werden
Das Anmeldeverfahren umfasst eine formale Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft und eine Recherche nach älteren kollidierenden Marken
Die Reihenfolge des Verfahrens ist: Veröffentlichung der Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung der Eintragung, Eintragung
Marken können aufgrund einer Benutzungsabsicht eingetragen werden. Die Erklärung über die Benutzung muss jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem Eintragungsdatum eingereicht werden.
Anmeldungen mit Benutzungsabsicht können in ähnlicher Weise eingereicht werden wie Anmeldungen auf der Grundlage der Benutzung. Der Unterschied besteht darin, dass der Antragsteller 3 Jahre Zeit hat, die Benutzung nachzuweisen. Eine Eintragungsbescheinigung wird auch bei Anmeldungen mit Benutzungsabsicht ausgestellt.
II. Klassifizierung
Nizza-Klassifizierung
Anmeldungen mit mehreren Klassen sind nicht zulässig.
III. Widerspruch
Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Anmeldung.
Das förmliche Prüfungsverfahren durch das Markenamt wird während des Widerspruchsverfahrens fortgesetzt.
IV. Anforderungen an die Benutzung
Erklärungen zur ununterbrochenen Benutzung müssen zwischen dem 5. und 6. Jahr ab dem Eintragungsdatum eingereicht werden.
V. Schutzdauer
10 Jahre ab dem Anmeldedatum.
VI. Verlängerung
verlängerbar um jeweils 10 Jahre
Neuheitsschonfrist: 6 Monate ab dem Ablaufdatum der Marke