Markenanmeldung Iran
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 250,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6-8 |
Markenanmeldung Iran
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung im Iran beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Iran, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Iran an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Iran beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Iran prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Iran geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Iran entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Iran erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Iran eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Iran
I. Erforderliche Unterlagen
- notariell beglaubigte und legalisierte Vollmacht
- legalisierte Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (wenn der Anmelder eine Firma ist)
- legalisierte Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses (wenn der Anmelder eine Privatperson ist)
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 6 - 8 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Zustimmungserklärungen von Inhabern älterer Marken werden akzeptiert
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
- das iranische Markenamt akzeptiert keine Waren und Dienstleistungen der Klasse 33. In internationale Markenanmeldungen (Madrider Protokoll) sollte vermerkt werden dass die Waren "alkoholfrei" sind
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 3 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- vor der Eintragung der Marke ist die Einreichung eines Benutzungsnachweises nicht erforderlich
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate