Markenanmeldung Vereinigte Arabische Emirate
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 0,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 8-10 |
Markenanmeldung Vereinigte Arabische Emirate
Der Preis der Markenanmeldung in Vereinigte Arabische Emirate beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Vereinigte Arabische Emirate prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Vereinigte Arabische Emirate geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Vereinigte Arabische Emirate entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Vereinigte Arabische Emirate erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Vereinigte Arabische Emirate eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Vereinigte Arabische Emirate
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht (notariell beglaubigt, mit Apostille versehen. Legalisierung durch das Konsulat seit September 2022 nicht mehr notwendig
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 6 - 9 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Zustimmungserklärungen von Inhabern älterer Marken werden vom Markenamt akzeptiert
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
- es ist nicht möglich alkoholische Produkte in Klasse 33 oder andere Waren und Dienstleistungen zu schützen die gegen die Rechtsordnung sind. Dienstleistungen bezogen auf Schweinefleisch oder Glücksspiel können zurückgewiesen werden
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung. Die Markenanmeldung wird im Markenregister sowie in zwei Lokalzeitungen in Übereinstimmung mit dem Bundeshandelsmarkengesetz veröffentlicht
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
- die Einreichung eines Benutzungsnachweises ist vor der Eintragung nicht notwendig
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 3 Monate