Markenanmeldung OAPI
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 310,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 9 - 12 |
Markenanmeldung OAPI
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in OAPI beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in OAPI, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für OAPI an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in OAPI beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in OAPI prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in OAPI geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in OAPI entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in OAPI erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in OAPI eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in OAPI
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- Mitgliedsdaten: Benim, Burkina Faso, Kamerun, die zentralafrikanische Republik Tschad, die Komoren, der Kongo, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, die Elfenbeinküste, Mali, Mauratanien, Niger, Senegal, Togo und die Union der vereinigten Nationen Komoren
- OAPI verwendet das Madrider Protokoll vom 05.03.2015
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 9 - 12 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich, aber einzelne Anmeldungen müssen für Waren auf der einen Seite und Dienstleistungen auf der anderen eingereicht werden
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden