Markenanmeldung USA

Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in USA an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.

1.100,00 EUR
SKU
172
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Kosten weitere Klasse500,00 EUR
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)10
Alternativ intern. Registrierung möglichJa
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)12-18
Anmeldedatum
  
Datum der ersten Benutzung
  
1.100,00 EUR

Markenanmeldung USA

Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in USA beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in USA, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für USA an Sie erforderlich ist.
 
Der Preis der Markenanmeldung in USA beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
 
Vor der Markenanmeldung in USA prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in USA geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
 
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in USA entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
 
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in USA erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
 
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
 
Wenn die Marke in USA eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
 

I. Anmeldeverfahren

·         Die Bearbeitungszeit von der ersten Anmeldung bis zur Eintragung beträgt etwa 12-18 Monate, vorausgesetzt, es werden keine Einwände erhoben oder Widersprüche eingelegt.

·         Das Anmeldeverfahren umfasst eine formale Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft und eine Recherche nach älteren kollidierenden Marken.

·         Die Reihenfolge des Verfahrens ist: Veröffentlichung der Anmeldung, Prüfung, Veröffentlichung der Eintragung, Eintragung.

·         Die Eintragung einer Marke erfordert eine vorherige Benutzung der Marke oder eine ausländische Eintragung im Heimatland.

·         Anmeldungen in der Absicht, die Marke zu benutzen, sind möglich, aber es wird nur ein Genehmigungsbescheid ausgestellt, und der Anmelder muss den Nachweis der Benutzung erbringen, bevor die Marke eingetragen wird.

 

II. Klassifizierung

·         Nizza-Klassifizierung

·         Anmeldungen mit mehreren Klassen sind zulässig.

 

III. Widerspruchsverfahren

·         Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage ab der Veröffentlichung der Anmeldung.

·         Das förmliche Prüfungsverfahren wird durch das Markenamt während des Widerspruchsverfahrens fortgesetzt.

 

IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke

·         Die Benutzungserklärung muss innerhalb des 5. bis 6. Jahres nach der Eintragung eingereicht werden.

 

V. Dauer der Gültigkeit

·         10 Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung

 

VI. Markenverlängerung

·         Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.

 

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte