Markenanmeldung Grenada
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 550,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6 |
Markenanmeldung Grenada
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Grenada beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Grenada, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Grenada an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Grenada beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Grenada prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Grenada geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Grenada entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Grenada erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Grenada eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Grenada
I. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel bis zu 12 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch eingelegt
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Eine zweckdienliche Prüfung ist möglich
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
II. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Anmeldung in mehreren Klassen ist möglich, die amtlichen Gebühren sind jedoch getrennt zu entrichten
III. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
V. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VI. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren ist möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden