Markenanmeldung Libanon
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 250,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 15 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 8-10 |
Markenanmeldung Libanon
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Libanon beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Libanon, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Libanon an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Libanon beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Libanon prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Libanon geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Libanon entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Libanon erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Libanon eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Libanon
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete und vom Libanesischen Konsulat beglaubigte Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel ca. 2 Wochen, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die formelle und absolute Eintragungsfähigkeit sowie auf ältere Marken mit ein
- Es erfolgt allerdings keine vollständige Prüfung über die relative Eintragungsfähigkeit
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Anmeldung in mehreren Klassen ist möglich, die amtlichen Gebühren sind jedoch getrennt zu entrichten
IV. Widerspruchsverfahren
- Es existiert keine offizielle Widerspruchsfrist
- Dritte können jedoch nach der Eintragung einer Marke einen Löschungsantrag bei den zuständigen Gerichten erheben
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- Es gibt keine offiziellen Anforderungen an die Benutzung einer Marke
VI. Dauer der Gültigkeit
- 15 Jahre gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 15 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 3 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden