Markenanmeldung Mosambik
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 500,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6 |
Markenanmeldung Mosambik
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Mosambik beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Mosambik, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Mosambik an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Mosambik beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Mosambik prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Mosambik geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Mosambik entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Mosambik erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Mosambik eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Mosambik
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete und notariell beglaubigte Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung beträgt ca. 6 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch eingelegt
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die formelle, absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
- Die Frist kann um einen Monat verlängert werden
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren möglich