Gründung Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH, UG)

Planen Sie die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG), auch bekannt als Mini-GmbH? Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend: von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung ins Handelsregister und Gewerbeanmeldung, Gründung ohne persönlichen Termin vor Ort, Eröffnung eines Geschäftskontos,  Beschaffung einer Geschäftsadresse. 

Leistungsübersicht UG-Gründung / Ablauf der UG - Gründung / Weitere Infos

1.300,00 EUR
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Notar- und Registerkostenenthalten (Die Kosten sind auf Basis eines Stammkapitals von bis zu 8.000 € berechnet. Bei einem höheren Wert kann eine Nachzahlung erforderlich sein.)
Mindeststammkapital1 EUR
Bankkontooptional
Buchhaltung und Steuerberatungoptional
Eintragung im Registerja (Handelsregister B)
Umsatzsteuer IDoptional
1.300,00 EUR

Übersicht zum Auftrag zur UG-Gründung / Mini-GmbH

In nur 4 Schritten gelangen Sie einfach und schnell zu Ihrer UG / Mini-GmbH!

1. Beauftragung über unsere Internetseite
2. Vorbereitung der Beurkundung durch uns
3. Beurkundung beim Notar
4. Eintragung beim Handelsregister

Der Auftrag zur Gründung der Gesellschaft ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die wir von Ihnen für die Gründung benötigen. Nach Ihren Angaben erstellen wir zusammen mit einem Notar die Gründungsunterlagen (Musterprotokoll und Anmeldung) und stimmen den Namen der Gesellschaft mit der Industrie- und Handelskammer ab. An der Beurkundung können Sie selbst teilnehmen oder uns entsprechend bevollmächtigen. Sobald Sie nach der Beurkundung das vereinbarte Stammkapital auf das Konto der neuen Gesellschaft überwiesen haben, reicht der Notar die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister an und nach wenigen Tagen erfolgt erfahrungsgemäß die Eintragung.

Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ – kurz „UG (haftungsbeschränkt)“ – ist eine normale deutsche GmbH. Lediglich das Mindeststammkapital von 25.000 EUR gilt bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht. Stattdessen kann die UG (haftungsbeschränkt) auch mit 1 EUR Stammkapital gegründet werden. Somit können Sie zu geringsten Gründungskosten die Vorteile einer normalen GmbH nutzen, also die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter sowie überschaubare Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen. Bei einer unproblematischen späteren Erhöhung des Stammkapitals auf mindestens 25.000 EUR dürfen Sie den Firmenzusatz in „GmbH“ ändern.

Vorteile und Nachteile einer UG

Vorteile:

  • Geringes Stammkapital: Bereits ab 1 Euro möglich.
  • Haftungsbeschränkung: Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.
  • Einfache Gründung: Weniger formale Anforderungen im Vergleich zur GmbH.
  • Geringere Gründungskosten: Durch Notarkosten und Gebühren für die Handelsregistereintragung.

Nachteile:

  • Rücklagepflicht: 25% des Jahresüberschusses müssen angespart werden, bis 25.000 Euro erreicht sind.
  • Eingeschränkte Kreditwürdigkeit: Aufgrund des geringen Stammkapitals ist die Kreditwürdigkeit oft niedriger als bei einer GmbH.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann die UG vor der Eintragung ins Handelsregister tätig werden?

Ja, die UG kann bereits vor der Eintragung tätig werden, befindet sich jedoch in dieser Phase im Status „UG in Gründung“. Beachten Sie, dass in dieser Phase die Haftungsbeschränkung noch nicht greift und die Gesellschafter persönlich haften.

Welche Steuern fallen für eine UG an?

Eine UG muss die folgenden Steuern zahlen:

Körperschaftssteuer (derzeit 15%)
Gewerbesteuer (abhängig vom kommunalen Hebesatz)
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer (7% oder 19% je nach Geschäftsfeld)
Lohnsteuer, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.

Wie lange dauert die Gründung einer UG?

Die Gründung dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit des Notars und des Handelsregisters.

Leistungsübersicht zur UG- Gründung

Wir beraten Sie umfassend anwaltlich im Vorfeld der Gründung.

Wir prüfen die Zulässigkeit der Firmierung mit der IHK und - optional - recherchieren wir Kollisionen mit Marken, Domains und anderen Firmierungen.

Wir helfen Ihnen (optional), eine passende Adresse zu finden.

Wir bereiten die Gründungsdokumente vor: Satzung, Gesellschafterliste, Erklärung des Geschäftsführers, ggf. Vollmacht für die Gesellschafter.

Wir vereinbaren einen Notartermin, beurkunden die Gründung falls gewünscht für Sie oder begleiten Sie.

Wir helfen Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen (optional).

Wir melden die GmbH zur Eintragung in das Unternehmensregister an und senden Ihnen den Eintragungsnachweis zu.

Optional: wir melden die Gesellschaft zu Transparenzregister an.

Optional: Wir melden die Gesellschaft beim Gewerbeamt an.

Optional: Wir lassen Ihnen gern ein Angebot zur umfassenden Steuerberatung und Buchhaltung zukommen.

Schritte zur UG / Mini-GmbH - Gesellschaftsgründung

Der Auftrag zur Gründung der Gesellschaft ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die zur Vorbereitung der Gründungsdokumente erforderlich sind.

Wir prüfen die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung

Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.

Wir erstellen die Gründungsdokumente

Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung das Musterprotokoll und die Anmeldung zum Handelsregister. Wir stimmen die Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.

Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen bei Ihrer UG (haftungsbeschränkt) gelten, erfahren Sie von uns.

Wir lassen die Gründung beurkunden

Die eigentliche Gesellschaftsgründung findet statt, indem das Musterprotokoll gem. Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG notariell protokolliert wird. Ab diesem Moment existiert die Gesellschaft, jedoch bis zur Eintragung im Handelsregister noch als UG (haftungsbeschränkt) in Gründung („i.Gr.“). Nach der Beurkundung eröffnet die UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.

Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten UG (haftungsbeschränkt) am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem anderen Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben. Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen nachgewiesen wurde.

Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos

Das Bankkonto ist erforderlich, um das Stammkapital zu hinterlegen. Insbesondere für ausländische Personen und Unternehmen kann die Eröffnung eines Kontos kompliziert sein. Wir helfen Ihnen dabei und haben auch Möglichkeiten zur Eröffnung eines Kontos ohne persönlich erscheinen zu müssen.

Wir melden die UG zur Eintragung an

Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch vom Notar beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen nachgewiesen wurde. Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldung und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die GmbH im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.

Von der Beauftragung bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen erfahrungsgemäß nur 2 bis 4 Wochen.

Optional: Wir melden die Gesellschaft zum Transparenzregister an

Die Eintragung beim Transparenzregister ist erforderlich, um die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft offenzulegen.

Optional: Wir melden die Gesellschaft beim Gewerbeamt an

Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich, auch um eine UmsatzsteuerID zu bekommen.

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Marco Rössel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner

Allgemeine Informationen zur UG / Mini-GmbH - Gründung

a) Keine Anwesenheit bei der notariellen Beurkundung erforderlich

Es ist nicht erforderlich, dass der/die Gesellschafter oder der/die Geschäftsführer bei der Gesellschaftsgründung in Deutschland anwesend sind. Wir würden dann notariell beglaubigte Vollmachten für die Gesellschafter verwenden. Diese Vollmacht kann von den Gesellschaftern vor einem Notar im Ausland unterzeichnet werden. Außerdem muss der bestellte Geschäftsführer eine Erklärung unterschreiben. Diese Erklärung kann ebenfalls vor einem Notar im Ausland unterzeichnet werden.

b) Anforderungen an den eingetragenen Sitz

Die Gesellschaft benötigt einen eingetragenen Sitz in Deutschland. Ein virtuelles Büro ist in der Regel steuerlich nicht ausreichend. Wir können Sie an einen Anbieter wie www.regus.com verweisen. Die Kosten beginnen bei 200 EUR pro Monat.

c) Bankkonto

Für das Unternehmen muss ein neues Bankkonto eröffnet werden. Dies kann nach der notariellen Beurkundung der Firmengründung erfolgen. In der Regel ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich das Bankkonto eröffnet. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Bank ab, bei der das Geschäftskonto eröffnet wird. Wir haben auch einen Kontakt zu einer Bank, die das Bankkonto komplett aus der Ferne eröffnet.

d) Stammkapital

Das Stammkapital muss auf das neu eröffnete Bankkonto des Unternehmens eingezahlt werden. Es kann für Geschäftszwecke verwendet werden. Danach kann der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch gestellt werden. Es muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden. Die andere Hälfte des Stammkapitals kann als Verbindlichkeit der Gesellschafter anerkannt werden. Im Falle von Liquiditätsproblemen kann das Kapital eingefordert werden.

e) Aufenthaltserlaubnis, Visum

Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Adresse ist weder für den Gesellschafter noch für den Geschäftsführer erforderlich. Bei Fragen zur Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Wir beraten nicht bezüglich der Einwanderung.

f) Zeitrahmen und weiterer Ablauf

Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die Gründungsunterlagen vorbereiten. Je nachdem, wie schnell die (notariell beglaubigten) Unterlagen (PoA von Gesellschaftern, Geschäftsführererklärung) an uns zurückgeschickt werden, können wir die Firmengründung innerhalb weniger Arbeitstage durchführen. Danach kann es zwischen zwei und vier Wochen dauern, bis die Eintragung erfolgt ist.

g) Geschäftsführer / Gesellschafter

Es muss mindestens ein Geschäftsführer und ein Gesellschafter bestellt werden. Geschäftsführer und Gesellschafter können ein und dieselbe Person sein. Ihre Staatsangehörigkeit oder ihr Aufenthaltsstatus sind nicht relevant.


Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienste, Umsatzsteuer-ID, EORI

Nach der Erstregistrierung können wir auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen helfen. Wir haben zum Beispiel eine Partnerfirma, die das Unternehmen für allgemeine Steuer- und Mehrwertsteuerzwecke registrieren, Steuererklärungen einreichen, Konten und Jahresabschlüsse verwalten kann. Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, den monatlichen Transaktionen und den erforderlichen Dienstleistungen wie Gehaltsabrechnung usw. Als Beispiel sind hier die Gebühren für ein kleines Unternehmen aufgeführt

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte