• Ein Fachanwalt recherchiert Marken, selektiert relevante Treffer und sendet Ihnen das Ergebnis per Email zu.
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  • Wir beantworten Ihre Fragen zur Markenrecherche per Email oder Telefon. 
  • Für Anwälte: Unsere Rechercheberichte können Sie mit Ihrem eigenen Namen oder Logo versehen.

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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Darum ist eine professionelle Markenrecherche für Sie wichtig

Sie möchten eine Marke anmelden oder eine Markeneintragung vornehmen? Dann besteht unter Umständen die Gefahr einer Markenrechtsverletzung, die sogar Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Nicht in allen Ländern prüfen die Markenämter, ob eine Kollision vorliegt. Mit einer professionellen Markenrecherche gehen Sie auf Nummer sicher – spezialisierte Anwälte suchen gezielt nach älteren Marken, die identisch oder ähnlich zu Ihrer sind. Das schützt Sie vor weiteren Kosten aufgrund von Markenverletzungen oder der Zurückweisung Ihrer Markenanmeldung.

Dabei führen unsere Fachanwälte eine Recherche in allen relevanten Markenregistern durch:

  • National: für deutsche Marken z. B. in den Datenbanken des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)
  • International: für IR-Marken (international registrierte Marken) z. B. bei der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)
  • Europäisch: für EU-Marken z. B. bei der EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum)

Die Markensuche auf eigene Faust reicht nicht aus

Vorschläge für Firmennamen finden Sie schnell – beispielsweise über Generatoren im Internet. Doch ist die Marke überhaupt noch verfügbar? Das eigenhändige Recherchieren von Marken in frei zugänglichen Datenbanken liefert zwar erste Erkenntnisse, ist aber lange nicht ausreichend.

Warum? Professionelle Fachanwälte führen mittels besonderer Softwaretechnologie eine Ähnlichkeitsrecherche für Ihre Marke durch. Das bedeutet, dass sie auch klanglich und schriftlich ähnliche Marken suchen. Neben der Ähnlichkeit der Zeichen muss auch die Ähnlichkeit der geschützten Waren und Dienstleistungen geprüft werden. Nur so können sie das Risiko einer Verletzung zuverlässig einschätzen.

Tipp: Sie möchten keinen Generator nutzen, um den passenden Markennamen zu finden? Dann empfehlen wir unserem Beitrag zur Strategie bei der Markenfindung.

So gehen Sie bei Ihrer Markenrecherche vor

Die eigenhändige Markenrecherche ersetzt nicht die anwaltliche Ähnlichkeitsrecherche über angemeldete und registrierte Marken. Dennoch kann eine erste Recherche zu Markennamen für Sie sinnvoll sein:

  • Wenn Sie identische Marken finden – sowohl in identischen als auch in ähnlichen Dienstleistungsbereichen – dann sollten Sie den Markennamen ändern und erneut prüfen
  • Stoßen Sie in den frei zugänglichen Datenbanken nicht auf problematische Marken, dann ist eine professionelle Markenrecherche mittels Ähnlichkeitsrecherche der nächste wichtige Schritt

Risiken ohne professionelle Markenrecherche

Wenn Sie Ihre Markenrecherche nicht durch einen spezialisierten Fachanwalt durchführen lassen, birgt das eine Reihe von Risiken:

  • Das DPMA oder das EUIPO prüfen nicht, ob es identische oder ähnliche ältere Marken gibt. Dadurch werden Sie im Zweifel mit einem Widerspruch überrascht.
  • Gerade bei der internationalen Markenrecherche gibt es Markenämter, wie zum Beispiel das USPTO (United States Patent and Trademark Office) oder das chinesische Markenamt, welche von Amts wegen auf Kollisionen prüfen. Das kann zur Zurückweisung Ihrer Anmeldung, einhergehend mit nutzlos aufgewendeten Gebühren führen.
  • Kommt es zu einer Markenrechtsverletzung, kann es für Sie teuer werden. Die Kosten für eine professionelle Recherche bei den Markenämtern sind um ein Vielfaches geringer.

Für ein erstinstanzliches Markenrechtsverletzungsverfahren können hohe Kosten anfallen. Ausgehend von einem Regelstreitwert von 50.000,00 EUR können in einem erstinstanzlichen Verfahren – ohne Berücksichtigung etwaiger Schadensersatzansprüche – ca. 8000 EUR Prozesskosten entstehen. Bei einer außergerichtlichen Klärung können bei dem genannten Streitwert ca. 1500 EUR anfallen. Bei bekannten Marken wird der Streitwert meist noch höher angesetzt

 Fazit: Eine Markenrecherche durch Fachanwälte ist daher immer zu empfehlen.

Nizzaklassen beim Recherchieren von Markennamen

Wenn Sie eine Marke anmelden, dann müssen Sie angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Hierzu dient die Nizza-Klassifikation: Alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen sind darin in 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen gruppiert.

Gut zu wissen: Maßgeblich für den Schutzumfang einer Marke sind die für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Zwei Marken müssen nicht zwingend in der gleichen Klasse angemeldet oder eingetragen sein, um miteinander im Konflikt zu stehen. Entscheidend ist viel mehr, ob die Waren und Dienstleistungen als solche zueinander identisch oder ähnlich sind. Das bedeutet: Bei einer umfassenden Markenrecherche müssen oftmals mehrere Nizzaklassen berücksichtigt werden.

Bei Beauftragung einer Markenanmeldung oder Markenrecherche nehmen wir die Einordnung in die Klassen für Sie vor. Das gehört zu unserer primären Beratung. Wir formulieren die amtlichen Vorgaben entsprechend Klassifizierung und stimmen diese mit Ihnen ab.

Markenrecherche für welche Waren und Dienstleistungen?

Zunächst einmal ist es sinnvoll, bei einer Recherche nicht einzelne Waren oder Dienstleistungen in den Vordergrund zu stellen, sondern die jeweiligen Klassen der Nizza-Klassifikation, der diese angehören. Das bedeutet zwar mehr Aufwand, weil die Ergebnisse genauer überprüft werden müssen und es naturgemäß viele „Treffer“ gibt, die zwar in derselben Klasse geschützt sind, bei denen aber trotzdem keine Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit besteht.

Aber: Ohne diese genaue Prüfung besteht die Gefahr, Marken zu übersehen, die für anderslautende, in der Sache aber identische oder ähnliche Begriffe angemeldet oder eingetragen sind.

Sodann ist es natürlich unerlässlich, in allen Klassen nach Marken zu recherchieren, zu denen die Waren oder Dienstleistungen gehören, für die die Marke angemeldet werden soll. Andernfalls wäre die Recherche unvollständig und ihr Ergebnis, wenn überhaupt, nur eingeschränkt brauchbar.

Herausfordernd ist zudem, dass die Zuordnung von Waren und Dienstleistungen zu den einzelnen Klassen nicht immer streng logisch und überzeugend ist. Sie nimmt insbesondere nur geringe Rücksicht auf die markenrechtliche Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen.

Ein Beispiel aus der Praxis: So fallen etwa Bauelemente und Baumaterialien aus Metall in die Klasse 06, während solche nicht aus Metall der Klasse 19 zugerechnet werden. Markenrechtlich sind diese Waren einander selbstverständlich ähnlich. Selbst wenn nur eine der beiden Klassen von der Markenanmeldung erfasst wird, muss auch eine Recherche von Markennamen in der anderen durchgeführt werden. Denn dort kann es ebenfalls ähnliche oder identische Marken geben, die mit dem eigenen Zeichen kollidieren.

Zu ähnlichen Effekten führt in bestimmten Fällen die Entscheidungspraxis der Ämter. So werden zum Beispiel Software als Ware (Klasse 09) und die Dienstleistungen der Softwareerstellung (Klasse 42) weithin als höchstgradig ähnlich/identisch angesehen. Auch hier wird eine sinnvolle Recherche stets beide Klassen umfassen, auch wenn eine Anmeldung oder Benutzung nur in einer von beiden geplant ist.

Auf der sicheren Seite mit einer Markenrecherche vom Anwalt

Wenn Sie auf eine professionelle Markenrecherche verzichten, dann kann das dazu führen, dass Sie wichtige Klassen übersehen und relevante Marken nicht recherchieren. Im schlimmsten Fall bringen Sie unwissentlich eine in ihrem Bestand erheblich gefährdete Marke zur Anmeldung oder benutzen sie sogar.

Eine Markenrecherche durch einen Anwalt wird dagegen immer auch etwaige Beziehungen zwischen Waren und Dienstleistungen verschiedener Klassen mitberücksichtigen und die Recherche entsprechend um diese Klassen erweitern. Das schließt folgende Fragen ein:

  • Für welche Waren oder Dienstleistungen möchten Sie die Marke aktuell benutzen?
  • Wie sehen Ihre weiteren geschäftlichen Planungen aus?

    Hier ist eine geschickte Abwägung gefragt: Es stellt sich die Frage, welche Waren und Dienstleistungen Sie bei der Markenanmeldung berücksichtigen sollten. Denn auf der einen Seite können Sie Ihre Marke nach der Anmeldung nicht mehr ergänzen. Auf der anderen Seite müssen Sie die Marke nach einer bestimmten Zeit ab der Eintragung tatsächlich und nachweisbar für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen benutzen. Hier finden Sie mehr Hinweise zur Benutzung Ihrer Marke.

Wichtige Infos zur Markenrecherche

Eine anwaltliche Markenrecherche ist wichtig, um Kollisionen zu vermeiden. Wir recherchieren nach schriftbildlich, klanglich und
begrifflich ähnlichen angemeldeten oder eingetragenen Marken in den relevanten Nizzaklassen. Sobald die Markenrecherche
durchgeführt wurde, können Sie die https://shop.liesegang-partner.de/marke/markenanmeldung.html.

Beauftragen Sie uns mit einer internationalen Markenrecherche im gewünschten Land oder fordern Sie ein individuelles Angebot an. 

Häufige Fragen zur Markenrecherche

Warum ist eine professionelle Markenrecherche sinnvoll?

Sobald Sie einen Marken- oder Firmenamen erstellt haben, bleibt die Frage, ob die Marke noch verfügbar ist. In einer professionellen Markenrecherche identifizieren Anwälte ähnliche und identische Marken, die mit Ihrer kollidieren könnten. Das umfasst die Recherche in nationalen und internationalen Markenregistern, wie zum Beispiel die Suche beim Deutschen Patent- und Markenamt. Eine solche Recherche zum Markenschutz ist immer sinnvoll, um das Risiko einer Markenrechtsverletzung durch die Benutzung der eigenen Marke bzw. das Risiko eines Widerspruchs gegen die Markeneintragung zu minimieren.

Reicht es aus, wenn ich im Internet nach Marken suche?

Nein. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche setzt besondere Softwaretechnologie ein, die auch klanglich und schriftlich ähnliche Marken findet. Erst durch die Analyse eines auf Markenrecht spezialisierten Anwaltes kann geprüft werden, wie hoch das Risiko einer Verletzung ist. Neben der Ähnlichkeit der Zeichen muss auch die Ähnlichkeit der geschützten Waren und Dienstleistungen geprüft werden.

Was passiert, wenn Sie keine professionelle Markenrecherche durchführen?

Wenn Sie keine anwaltliche Markenrecherche durchführen, besteht die Gefahr, dass Sie angemeldete oder eingetragene Marken übersehen, die mit Ihrer kollidieren. Das kann insbesondere folgende Konsequenzen haben:
  • Sie erhalten einen Widerspruch.
  • Ihre Markenanmeldung wird zurückgewiesen.
  • Es kommt zu einer Markenrechtsverletzung, die im Zweifel zu hohen Kosten und Schadensersatzansprüchen führen kann.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte