Markenanmeldung Vietnam
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 200,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Sonstiges | ab der 7. Ware in einer Klasse zusätzlich je Ware 20 EUR |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 12 |
Markenanmeldung Vietnam
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Vietnam beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Vietnam, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Vietnam an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Vietnam beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Vietnam prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Vietnam geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Vietnam entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Vietnam erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Vietnam eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Vietnam
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 12 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Formelle Prüfung, Veröffentlichung der Anmeldung, Substantive Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung der Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
- Marken, die in schwarz/weiß oder Graustufen eingetragen sind, werden nicht als andere Farben oder Farbkombinationen betrachtet
IV. Widerspruchsverfahren
- Widersprüche können jederzeit zwischen der Veröffentlichung der Markenanmeldung und der Eintragung erhoben werden
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate