Gründung einer GmbH – Rechtssicher und unkompliziert
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags, Beurkundung, Eröffnung eines Bankkontos, Beschaffung einer Geschäftsadresse bis zur Eintragung ins Handelsregister und der Gewerbeanmeldung. Ein Termin vor Ort ist nicht erforderlich.
Leistungsübersicht zur GmbH-Gründung / Ablauf der GmbH - Gründung
Notar- und Registerkosten | enthalten (Die Kosten sind auf der Grundlage eines Stammkapitals von 25.000 € und bis zu 2 Gesellschaftern berechnet. Bei geänderten Bedingungen kann eine Nachzahlung erforderlich sein.) |
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Mindeststammkapital | 25000 EUR (12.500 EUR müssen eingezahlt werden) |
Bankkonto | optional |
Buchhaltung und Steuerberatung | optional |
Eintragung im Register | ja (Handelsregister B) |
Umsatzsteuer ID | optional |
Wir beraten Sie umfassend und gründen Ihre GmbH
Die „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ – kurz „GmbH“ – ist die meist verbreitete Form der Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verbindet die sinnvolle Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit überschaubaren Verwaltungskosten und Gesellschaftsstrukturen. Auch als Konzerngesellschaft ist die GmbH wegen der Weisungsgebundenheit der Geschäftsführer weit verbreitet.
Leistungsübersicht zur GmbH - Gründung
Wir beraten Sie umfassend anwaltlich im Vorfeld der Gründung.
Wir prüfen die Zulässigkeit der Firmierung mit der IHK und - optional - recherchieren wir Kollisionen mit Marken, Domains und anderen Firmierungen.
Wir helfen Ihnen (optional), eine passende Adresse zu finden.
Wir bereiten die Gründungsdokumente vor: Satzung, Gesellschafterliste, Erklärung des Geschäftsführers, ggf. Vollmacht für die Gesellschafter.
Wir vereinbaren einen Notartermin, beurkunden die Gründung falls gewünscht für Sie oder begleiten Sie.
Wir helfen Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen (optional).
Wir melden die GmbH zur Eintragung in das Unternehmensregister an und senden Ihnen den Eintragungsnachweis zu.
Optional: wir melden die Gesellschaft zu Transparenzregister an.
Optional: Wir melden die Gesellschaft beim Gewerbeamt an.
Optional: Wir lassen Ihnen gern ein Angebot zur umfassenden Steuerberatung und Buchhaltung zukommen.
Ablauf der GmbH Gründung
Der Auftrag zur Gründung der GmbH ist so aufgebaut, dass Sie bereits bei der Beauftragung in der Regel alle Informationen angeben, die wir von Ihnen benötigen um die Gründungsunterlagen vorzubereiten.
Wir prüfen die Zulässigkeit der Firmierung
Nach der Beauftragung prüfen wir als erstes die Zulässigkeit der gewünschten Firmierung durch Voranfragen beim zuständigen Registergericht und/ oder der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Auf Wunsch prüfen wir außerdem kollidierende Marken, Firmen und Domains.
Wir bereiten die Satzung der GmbH vor
Danach erstellen wir zusammen mit einem Notariat anhand Ihrer Angaben bei der Beauftragung und nach Ihren Vorgaben die Gründungsunterlagen (das sind Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter, Anmeldung zum Handelsregister). Soll die GmbH Gründung durch einen Bevollmächtigten oder durch einen Treuhänder erfolgen, so bereiten wir auch die notwendige Vollmacht bzw. den Treuhandvertrag für Sie vor. Wir stimmen alle Entwürfe mit Ihnen ab und erläutern bei Bedarf den Inhalt und die Folgen der enthaltenen Regelungen.
Wenn es sich bei einem Gesellschafter um ein ausländisches Unternehmen handelt, sind für die notarielle Beurkundung weitere Unterlagen erforderlich. Das Registergericht verlangt Nachweise darüber, dass das ausländische Unternehmen existiert und wer das ausländische Unternehmen vertritt. Je nach Herkunftsland benötigen Sie amtlich beglaubigte Kopien, eine Apostille und/ oder eine beglaubigte Übersetzung. Welche Anforderungen bei Ihrer GmbH gelten, erfahren Sie von uns.
Wir beurkunden die Gesellschaftsgründung
Die eigentliche GmbH Gründung findet statt, indem die Gründungsurkunde der GmbH und der Gesellschaftsvertrag notariell protokolliert werden. Ab diesem Moment existiert die Gesellschaft, jedoch bis zur Eintragung im Handelsregister noch als GmbH in Gründung („GmbH i.Gr.“). Nach der Beurkundung eröffnet die GmbH i.Gr. ein Geschäftskonto, auf welches der oder die Gesellschafter die übernommenen Stammeinlagen einzahlen.
Regelmäßig nimmt auch der Geschäftsführer der neu gegründeten GmbH am Beurkundungstermin teil und unterschreibt dabei die Handelsregisteranmeldung. Ist der Geschäftsführer nicht persönlich vor Ort, so kann er die Anmeldung auch bei einem Notar oder in einer deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat unterschreiben.
Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos
Das Bankkonto ist erforderlich, um das Stammkapital zu hinterlegen. Insbesondere für ausländische Personen und Unternehmen kann die Eröffnung eines Kontos kompliziert sein. Wir helfen Ihnen dabei und haben auch Möglichkeiten zur Eröffnung eines Kontos ohne persönlich erscheinen zu müssen.
Wir melden die GmbH zur Eintragung an
Die Handelsregisteranmeldung wird elektronisch vom Notar beim Registergericht eingereicht, sobald dem Notar die Einzahlung der Stammeinlagen nachgewiesen wurde. Zum Schluss prüft das Registergericht die Handelsregisteranmeldung und die eingereichten Gründungsunterlagen und trägt, sofern keine Einwände bestehen, die GmbH im Handelsregister ein. Der Firmenzusatz „i.Gr.“ fällt mit der Eintragung weg.
Von der Beauftragung bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen erfahrungsgemäß nur 2 bis 4 Wochen.
Optional: Wir melden die Gesellschaft zum Transparenzregister an
Die Eintragung beim Transparenzregister ist erforderlich, um die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft offenzulegen.
Optional: Wir melden die Gesellschaft beim Gewerbeamt an
Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich, auch um eine UmsatzsteuerID zu bekommen.
Allgemeine Informationen zur GmbH Gründung
a) Keine Anwesenheit bei der notariellen Beurkundung erforderlich
Es ist nicht erforderlich, dass der/die Gesellschafter oder der/die Geschäftsführer bei der Gesellschaftsgründung in Deutschland anwesend sind. Wir würden dann notariell beglaubigte Vollmachten für die Gesellschafter verwenden. Diese Vollmacht kann von den Gesellschaftern vor einem Notar im Ausland unterzeichnet werden. Außerdem muss der bestellte Geschäftsführer eine Erklärung unterschreiben. Diese Erklärung kann ebenfalls vor einem Notar im Ausland unterzeichnet werden.
b) Anforderungen an den eingetragenen Sitz
Die Gesellschaft benötigt einen eingetragenen Sitz in Deutschland. Ein virtuelles Büro ist in der Regel steuerlich nicht ausreichend. Wir können Sie an einen Anbieter wie www.regus.com verweisen. Die Kosten beginnen bei 200 EUR pro Monat.
c) Bankkonto
Für das Unternehmen muss ein neues Bankkonto eröffnet werden. Dies kann nach der notariellen Beurkundung der Firmengründung erfolgen. In der Regel ist es erforderlich, dass der Geschäftsführer persönlich das Bankkonto eröffnet. Die genaue Vorgehensweise hängt von der Bank ab, bei der das Geschäftskonto eröffnet wird. Wir haben auch einen Kontakt zu einer Bank, die das Bankkonto komplett aus der Ferne eröffnet.
d) Stammkapital
Das Stammkapital muss auf das neu eröffnete Bankkonto des Unternehmens eingezahlt werden. Es kann für Geschäftszwecke verwendet werden. Danach kann der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch gestellt werden. Im Falle einer GmbH muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals von mindestens 25.000 EUR eingezahlt werden. Die andere Hälfte des Stammkapitals kann als Verbindlichkeit der Gesellschafter anerkannt werden. Im Falle von Liquiditätsproblemen kann das Kapital eingefordert werden.
e) Aufenthaltserlaubnis, Visum
Eine Aufenthaltsgenehmigung oder Adresse ist weder für den Gesellschafter noch für den Geschäftsführer erforderlich. Bei Fragen zur Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Wir beraten nicht bezüglich der Einwanderung.
f) Zeitrahmen und weiterer Ablauf
Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die Gründungsunterlagen vorbereiten. Je nachdem, wie schnell die (notariell beglaubigten) Unterlagen (PoA von Gesellschaftern, Geschäftsführererklärung) an uns zurückgeschickt werden, können wir die Firmengründung innerhalb weniger Arbeitstage durchführen. Danach kann es zwischen zwei und vier Wochen dauern, bis die Eintragung erfolgt ist.
g) Geschäftsführer / Gesellschafter
Es muss mindestens ein Geschäftsführer und ein Gesellschafter bestellt werden. Geschäftsführer und Gesellschafter können ein und dieselbe Person sein. Ihre Staatsangehörigkeit oder ihr Aufenthaltsstatus sind nicht relevant.
Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienste, Umsatzsteuer-ID, EORI
Nach der Erstregistrierung können wir auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter für Verwaltungs- und Buchhaltungsdienstleistungen helfen. Wir haben zum Beispiel eine Partnerfirma, die das Unternehmen für allgemeine Steuer- und Mehrwertsteuerzwecke registrieren, Steuererklärungen einreichen, Konten und Jahresabschlüsse verwalten kann. Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, den monatlichen Transaktionen und den erforderlichen Dienstleistungen wie Gehaltsabrechnung usw. Als Beispiel sind hier die Gebühren für ein kleines Unternehmen aufgeführt