Markenanmeldung Bahamas
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 590,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18-24 |
Markenanmeldung Bahamas
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Bahamas beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Bahamas, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Bahamas an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Bahamas beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Bahamas prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Bahamas geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Bahamas entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Bahamas erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Bahamas eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Bahamas
I. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung beträgt in der Regel ca. 48 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die absoluten Eintragungsfähigkeit sowie auf ältere Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
II. Klassifikation
- Eigene Klassifikation für Waren
- Keine Klassifikation für Dienstleistungen
III. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung der Markenanmeldung
IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
V. Dauer der Gültigkeit
- 14 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VI. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 14 Jahren möglich