Markenanmeldung EU Unionsmarke beim EUIPO

Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in der EU (Europa) als Unionsmarke beim EUIPO beauftragen. Damit wird Ihre EU Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Die Kosten der EU Markenanmeldung beinhalten unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung als Unionsmarke bis zur Eintragung der Marke anfallen.

1.300,00 EUR
SKU
3660
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Kosten weitere Klasse180,00 EUR
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)10
Alternativ intern. Registrierung möglichJa
notarielle Beglaubigung der VollmachtNein
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)4-9
Anmeldedatum
  
1.300,00 EUR

Markenanmeldung als Unionsmarke beim EUIPO

Beauftragen Sie uns mit der Markenanmeldung einer Unionsmarke in der Europäischen Union beim EUIPO (ehemals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt). Wir kümmern uns um die professionelle Vorbereitung, Einreichung des Antrags und die Übersendung der Markenurkunde.

Unsere Leistungen

  • Markenrecherche: Prüfung der Schutzfähigkeit Ihres Zeichens in der EU.
  • Antragstellung: Erstellung und Einreichung des Antrags auf Markenregistrierung.
  • Prüfung und Widerspruchsverfahren: Unterstützung während der Prüf- und Widerspruchsphase.
  • Eintragung und Urkunde: Erhalt und Versand der digitalen Markenurkunde.

Kostenstruktur

Der Preis umfasst unsere Anwaltskosten und alle EUIPO-Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Anmeldung anfallen.

Vorteile der Unionsmarke

  • Einheitlicher Schutz in der EU: Eine einzige Anmeldung schützt Ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Kosteneffizienz: Günstiger als mehrere nationale Anmeldungen.
  • Rechtssicherheit: Einheitliche Verfahren und Regelungen innerhalb der EU.

Prozess der Markenanmeldung

  1. Markenprüfung: Prüfung, ob Ihr Zeichen grundsätzlich als Marke geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen sind eintragungsfähig, z.B. rein beschreibende Angaben.
  2. Markenrecherche: Optional können wir eine umfassende Recherche durchführen, um sicherzustellen, dass keine älteren Marken Ihrer Anmeldung entgegenstehen.
  3. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Erstellung eines professionellen Verzeichnisses basierend auf Ihren Angaben.
  4. Anmeldeunterlagen: Übersendung der vorbereiteten Unterlagen zur Durchsicht und Freigabe.
  5. Einreichung: Nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht und Bestätigung übermitteln wir den Antrag an das EUIPO.
  6. Eintragung: Nach erfolgreicher Eintragung senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.

 

Rechtliche Grundlagen: EU Markenanmeldung 

I. Erforderliche Unterlagen 

Keine

II. Anmeldeverfahren

Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 4 bis 6 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben.

Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen. Eine Recherche nach älteren Marken findet nicht statt.

Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung

III. Klassifikation

Nizza-Klassifikation
Eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich

IV. Widerspruchsverfahren

Innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab der Veröffentlichung der Markenanmeldung können Dritte Widerspruch einlegen.

V. Anforderungen an die Benutzung der Marke

Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird

VI. Dauer der Gültigkeit

10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung

VII. Markenverlängerung

Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.

Eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt.

Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden

Kostenlose Erstberatung

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte