Markenanmeldung Myanmar

Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in Myanmar an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren.

1.050,00 EUR

Alle Kosten inkl. Amtsgebühr bis zur Urkunde. 
Keine * Preise mit versteckten Kosten.

⇒ Wir empfehlen vorab eine Markenrecherche

⇒ Wie läuft die Markenregistrierung ab?

⇒ Übersicht Leistungsumfang Markenanmeldungen

Schreiben Sie uns! Wir beraten vorab kostenlos.

 

SKU
198
Mehr Informationen
Kosten inkl. AmtsgebührenJa
Kosten weitere Klasse500,00 EUR
Anzahl Klassen beinhaltet1
Mehrere Nizzaklassen möglichJa
Schutzdauer (Jahre)10
Alternativ intern. Registrierung möglichNein
notarielle Beglaubigung der VollmachtJa
Anwaltliche Beratung Ja
Verfahrensdauer (Monate)2
Anmeldedatum
  
1.050,00 EUR

Markeneintragung in Myanmar

Mit diesem Auftrag können Sie eine Markenanmeldung in Myanmar in Auftrag geben. Wir kümmern uns um alles, was für die professionelle Vorbereitung der Markeneintragung in Myanmar, die Einreichung der Markenanmeldung in Myanmar und die Zusendung der Markenurkunde an Sie notwendig ist.

Der Preis für die Markenregistrierung in Myanmar beinhaltet unsere Honorare sowie die offiziellen Gebühren des Markenamtes für die Markenregistrierung in Myanmar ohne Widerspruch.

Der Auftrag zur Markeneintragung in Myanmar umfasst folgende Aufgaben:

Zunächst prüfen wir, ob die einzutragende Marke in Myanmar schutzfähig ist (absolute Schutzhindernisse). Nicht alle Marken können als Marken eingetragen werden. So können beispielsweise rein beschreibende Begriffe für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen nicht als Marke eingetragen werden.

Um Kollisionen zwischen Ihrer Markeneintragung in Myanmar und älteren Marken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Markenrecherche in Myanmar durchzuführen, die separat beauftragt werden muss.

Wir werden Ihnen die vorbereiteten Markenregistrierungsdokumente für Myanmar zur Genehmigung per E-Mail zusenden und diese dann einreichen.

Sobald die Marke in Myanmar registriert wurde, senden wir Ihnen das Zertifikat zu.

Details zum Markenrecht in Myanmar

Das neue Markengesetz von Myanmar ist am 01. April 2023 in Kraft getreten und das Handelsministerium hat die endgültigen Markenregeln zusammen mit der Gebührenordnung bekannt gegeben.
 
Das Myanmar Intellectual Property Department (MIPD) erklärte den Beginn der zweiten Phase der Soft Opening Periode ab dem 03. April 2023.

Ende der ersten Phase der Soft Opening Periode

Die erste Phase der Soft Opening Periode begann am 01. Oktober 2020 und endete am 31. März 2023. Während dieser Phase konnten alle Marken, die bereits unter dem alten Gesetz registriert waren oder vor dem 31. März 2023 in Myanmar benutzt wurden, unter dem neuen Gesetz erneut registriert werden. Da die Markenregeln bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht notifiziert worden waren, konnten die Antragsteller das Formular TM-2 für die Ernennung des ortsansässigen Vertreters nicht einreichen und die offizielle Gebühr nicht entrichten.

Gemäß einer kürzlich vom Myanmar Intellectual Property Department (MIPD) herausgegebenen Mitteilung vom 16. Mai 2023 wurde die Frist für die Einreichung des notariell beglaubigten Formulars TM-2 für die Bestellung des ortsansässigen Vertreters zusammen mit der Zahlung der offiziellen Anmeldegebühren für Marken, die bereits im Rahmen der ersten Phase der sanften Öffnung (vom 01. Oktober 2020 bis zum 31. März 2023) neu angemeldet wurden, um einen Monat, d. h. bis zum 30. Juni 2023, verlängert.

Darüber hinaus hat das MIPD auch die Frist für die zweite Phase der sanften Öffnung für alle Anmelder verlängert, die ihre Marken bereits unter dem alten Gesetz registriert oder vor dem 31. März 2023 in Myanmar benutzt haben, sie aber noch nicht unter dem neuen Gesetz neu angemeldet haben. Die Anmelder können ihre Marken innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der großen Eröffnungsphase, d.h. bis zum 26. Oktober 2023, erneut anmelden.

Zweite Phase der Soft Opening Periode (ab 01. April 2023)

Mit dem Beginn der zweiten Phase der Soft Opening Periode können die Antragsteller nun:
 
1.   Die Anmeldungen für Marken, die vor dem 31. März 2023 in Myanmar nach altem Recht eingetragen bzw. benutzt wurden, erneut einzureichen;
2.   Entrichtung der amtlichen Gebühr für die während der sanften Eröffnungsphase neu eingereichten Marken;
3.   Einreichung des notariell beglaubigten Formulars TM-2 zur Ernennung des ansässigen Vertreters.
 
Darüber hinaus tragen alle Markenanmeldungen, die während der zweiten Phase eingereicht werden, den "gemeinsamen Anmeldetag", d. h. den ersten Tag der großen Öffnungsperiode, der noch bekannt gegeben wird.

Sobald die amtliche Gebühr für die Anmeldung entrichtet ist, werden die neu eingereichten Marken nach dem neuen Markengesetz geprüft, und dieser Prozess wird voraussichtlich etwa 10-12 Monate dauern. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Eintragungsgebühr fällig.

Empfehlungen

1. Marken, die bis zum 31. März 2023 in Myanmar registriert sind, aber noch nicht nach dem neuen Gesetz angemeldet wurden: Reichen Sie die Marken im Rahmen der laufenden zweiten Phase der weichen Öffnung neu ein.
 
2. Neu angemeldete Marken: Bezahlen Sie die amtlichen Gebühren und reichen Sie die gescannte Kopie des notariell beglaubigten Formulars TM-2 so bald wie möglich ein.
 
3. Neue Bewerbungen: Warten Sie bis zur Ankündigung des Eröffnungszeitraums.

 

Überblick über das Markenrecht Myanmar

I. Erforderliche Dokumente

Ordnungsgemäß notariell beglaubigtes PoA

Neben der ordnungsgemäß notariell beglaubigten Vollmacht wird auch die Firmenregistrierungsnummer benötigt, falls es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt, oder die Reisepassnummer, falls es sich bei dem Antragsteller um eine Einzelperson handelt.

II. Antragsverfahren

Die Bearbeitungszeit von der ersten Anmeldung bis zur Eintragung beträgt etwa 10-12 Monate, vorausgesetzt, es werden keine Einwände erhoben oder Widersprüche eingelegt.

Bitte beachten Sie, dass es derzeit weder eine spezifische Bestimmung/Verordnung noch eine Richtlinie des IPD von Myanmar bezüglich des Zeitrahmens für eine reibungslose Markeneintragung nach dem neuen Markengesetz gibt. Gemäß den Fristen, die in den Regeln und Vorschriften des neuen Markengesetzes vorgesehen sind, kann es jedoch schätzungsweise 9-12 Monate dauern, bis die Eintragung erteilt wird, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. 

Das Anmeldeverfahren umfasst eine formale Prüfung und eine Prüfung der Unterscheidungskraft, keine Ähnlichkeitsprüfung mit älteren Marken.

Die Reihenfolge des Verfahrens ist: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung

III. Klassifizierung

Nizza-Klassifikation

Mehrklassenanmeldungen zulässig

IV. Widerspruch

Die Widerspruchsfrist beträgt xxx Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Markenanmeldung - 60 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung.

V. Benutzungsvoraussetzungen

Die Marke muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung der Eintragung benutzt werden. Die Marke kann wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Eintragung benutzt wird.

VI. Dauer

10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung

verspätete Verlängerung bis sechs Monate nach Ablauf gegen zusätzliche Gebühr

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Anwaltliche Beratung durch Fachanwälte per Telefon, Email oder Video zur geplanten Markenanmeldung

Prüfung der Marke auf Eintragungsfähigkeit (absolute Schutzhindernisse wie Freihaltebedürftigkeit wegen beschreibender Angaben, mangelnde Unterscheidungskraft)

optional: Markenrecherche nach ähnlichen Marken und Beratung dazu

Vorbereitung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für optimalen Schutz

 

Einreichung der Anmeldung und Zusendung der Anmeldebestätigung

Korrespondenz mit dem Markenamt, ggf. Anpassung des Warenverzeichnisses und Weiterleitung von Beanstandungen ohne weitere Kosten. Widerspruchsverfahren und Stellungnahmen zu Zurückweisungen nur gegen gesonderte Vergütung.

Prüfung und Übersendung der Markenurkunde   

optional: Markenüberwachung wegen kollidierender Markenanmeldungen

Was kostet es, eine Marke in anderen Ländern anzumelden?

Wir haben eine Kostenübersicht zu den Kosten der Markenanmeldung in allen Ländern erstellt. Darin finden Sie tabellarisch alle Kosten zur Markenanmeldung aufgeführt. Die Kosten enthalten alle Anwaltskosten und die Kosten der Markenämter.

Wie finde und registriere ich eine Marke?

Wir haben in einem Artikel zusammengefasst, wie Sie strategisch vorgehen, um eine aussagekräftige Marke zu entwickeln und zu schützen in unserem Artikel Strategie zur Markenfindung.

Wie kann ich eine Marke anmelden?

In unserem Artikel "Wie registriere ich eine Marke?" erklären wir Ihnen, welche Schritte eine Markenanmeldung beinhaltet und wie Sie dabei am besten Vorgehen sollen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke?

Es gibt verschiedene Markenarten. Die wichtigsten sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke. In unserem Artikel Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke? erklären wir Ihnen die Unterschiede und welche Art für Sie den größtmöglichen Markenschutz bringt.

Was sind Nizzaklassen?

Marken müssen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt werden. Hier erfahren Sie mehr über die Nizzaklassifikation oder für welche Waren Ihre Marke angemeldet werden sollte.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte