Markenanmeldung Myanmar
Wir melden Ihre Marke zur Eintragung in Myanmar an. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 700,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 2 |
Markeneintragung in Myanmar
Mit diesem Auftrag können Sie eine Markenanmeldung in Myanmar in Auftrag geben. Wir kümmern uns um alles, was für die professionelle Vorbereitung der Markeneintragung in Myanmar, die Einreichung der Markenanmeldung in Myanmar und die Zusendung der Markenurkunde an Sie notwendig ist.
Der Preis für die Markenregistrierung in Myanmar beinhaltet unsere Honorare sowie die offiziellen Gebühren des Markenamtes für die Markenregistrierung in Myanmar ohne Widerspruch.
Der Auftrag zur Markeneintragung in Myanmar umfasst folgende Aufgaben:
Zunächst prüfen wir, ob die einzutragende Marke in Myanmar schutzfähig ist (absolute Schutzhindernisse). Nicht alle Marken können als Marken eingetragen werden. So können beispielsweise rein beschreibende Begriffe für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen nicht als Marke eingetragen werden.
Um Kollisionen zwischen Ihrer Markeneintragung in Myanmar und älteren Marken zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, eine Markenrecherche in Myanmar durchzuführen, die separat beauftragt werden muss.
Wir werden Ihnen die vorbereiteten Markenregistrierungsdokumente für Myanmar zur Genehmigung per E-Mail zusenden und diese dann einreichen.
Sobald die Marke in Myanmar registriert wurde, senden wir Ihnen das Zertifikat zu.
Details zum Markenrecht in Myanmar
Das neue Markengesetz von Myanmar ist am 01. April 2023 in Kraft getreten und das Handelsministerium hat die endgültigen Markenregeln zusammen mit der Gebührenordnung bekannt gegeben.
Das Myanmar Intellectual Property Department (MIPD) erklärte den Beginn der zweiten Phase der Soft Opening Periode ab dem 03. April 2023.
Ende der ersten Phase der Soft Opening Periode
Die erste Phase der Soft Opening Periode begann am 01. Oktober 2020 und endete am 31. März 2023. Während dieser Phase konnten alle Marken, die bereits unter dem alten Gesetz registriert waren oder vor dem 31. März 2023 in Myanmar benutzt wurden, unter dem neuen Gesetz erneut registriert werden. Da die Markenregeln bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht notifiziert worden waren, konnten die Antragsteller das Formular TM-2 für die Ernennung des ortsansässigen Vertreters nicht einreichen und die offizielle Gebühr nicht entrichten.
Gemäß einer kürzlich vom Myanmar Intellectual Property Department (MIPD) herausgegebenen Mitteilung vom 16. Mai 2023 wurde die Frist für die Einreichung des notariell beglaubigten Formulars TM-2 für die Bestellung des ortsansässigen Vertreters zusammen mit der Zahlung der offiziellen Anmeldegebühren für Marken, die bereits im Rahmen der ersten Phase der sanften Öffnung (vom 01. Oktober 2020 bis zum 31. März 2023) neu angemeldet wurden, um einen Monat, d. h. bis zum 30. Juni 2023, verlängert.
Darüber hinaus hat das MIPD auch die Frist für die zweite Phase der sanften Öffnung für alle Anmelder verlängert, die ihre Marken bereits unter dem alten Gesetz registriert oder vor dem 31. März 2023 in Myanmar benutzt haben, sie aber noch nicht unter dem neuen Gesetz neu angemeldet haben. Die Anmelder können ihre Marken innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der großen Eröffnungsphase, d.h. bis zum 26. Oktober 2023, erneut anmelden.
Zweite Phase der Soft Opening Periode (ab 01. April 2023)
Mit dem Beginn der zweiten Phase der Soft Opening Periode können die Antragsteller nun:
1. Die Anmeldungen für Marken, die vor dem 31. März 2023 in Myanmar nach altem Recht eingetragen bzw. benutzt wurden, erneut einzureichen;
2. Entrichtung der amtlichen Gebühr für die während der sanften Eröffnungsphase neu eingereichten Marken;
3. Einreichung des notariell beglaubigten Formulars TM-2 zur Ernennung des ansässigen Vertreters.
Darüber hinaus tragen alle Markenanmeldungen, die während der zweiten Phase eingereicht werden, den "gemeinsamen Anmeldetag", d. h. den ersten Tag der großen Öffnungsperiode, der noch bekannt gegeben wird.
Sobald die amtliche Gebühr für die Anmeldung entrichtet ist, werden die neu eingereichten Marken nach dem neuen Markengesetz geprüft, und dieser Prozess wird voraussichtlich etwa 10-12 Monate dauern. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Eintragungsgebühr fällig.
Empfehlungen
1. Marken, die bis zum 31. März 2023 in Myanmar registriert sind, aber noch nicht nach dem neuen Gesetz angemeldet wurden: Reichen Sie die Marken im Rahmen der laufenden zweiten Phase der weichen Öffnung neu ein.
2. Neu angemeldete Marken: Bezahlen Sie die amtlichen Gebühren und reichen Sie die gescannte Kopie des notariell beglaubigten Formulars TM-2 so bald wie möglich ein.
3. Neue Bewerbungen: Warten Sie bis zur Ankündigung des Eröffnungszeitraums.
Überblick über das Markenrecht Myanmar
I. Erforderliche Dokumente
Ordnungsgemäß notariell beglaubigtes PoA
Neben der ordnungsgemäß notariell beglaubigten Vollmacht wird auch die Firmenregistrierungsnummer benötigt, falls es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt, oder die Reisepassnummer, falls es sich bei dem Antragsteller um eine Einzelperson handelt.
II. Antragsverfahren
Die Bearbeitungszeit von der ersten Anmeldung bis zur Eintragung beträgt etwa 10-12 Monate, vorausgesetzt, es werden keine Einwände erhoben oder Widersprüche eingelegt.
Bitte beachten Sie, dass es derzeit weder eine spezifische Bestimmung/Verordnung noch eine Richtlinie des IPD von Myanmar bezüglich des Zeitrahmens für eine reibungslose Markeneintragung nach dem neuen Markengesetz gibt. Gemäß den Fristen, die in den Regeln und Vorschriften des neuen Markengesetzes vorgesehen sind, kann es jedoch schätzungsweise 9-12 Monate dauern, bis die Eintragung erteilt wird, sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
Das Anmeldeverfahren umfasst eine formale Prüfung und eine Prüfung der Unterscheidungskraft, keine Ähnlichkeitsprüfung mit älteren Marken.
Die Reihenfolge des Verfahrens ist: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifizierung
Nizza-Klassifikation
Mehrklassenanmeldungen zulässig
IV. Widerspruch
Die Widerspruchsfrist beträgt xxx Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Markenanmeldung - 60 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung.
V. Benutzungsvoraussetzungen
Die Marke muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung der Eintragung benutzt werden. Die Marke kann wegen Nichtbenutzung gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Eintragung benutzt wird.
VI. Dauer
10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung
verspätete Verlängerung bis sechs Monate nach Ablauf gegen zusätzliche Gebühr