Markenanmeldung ARIPO
Die Anmeldung Ihrer ARIPO-Marke ist derzeit in folgenden Mitgliedsstaaten der ARIPO möglich: Botswana, Königreich Eswatini (Swaziland), Lesotho, Liberia, Malawi, Namibia, Sào Tomé und Príncipe, Tansania, Uganda und Zimbabwe. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 50,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 15-18 |
Markenanmeldung ARIPO
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in ARIPO beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in ARIPO, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für ARIPO an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in ARIPO beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in ARIPO prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in ARIPO geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in ARIPO entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in ARIPO erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in ARIPO eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in ARIPO
I. Teilnehmende Länder
- das Banjul-Protokoll wurde bislang von den folgenden Ländern unterzeichnet: Botswana, Königreich Eswatini (Swaziland), Lesotho, Liberia, Malawi, Namibia, Sào Tomé und Príncipe, Tansania, Uganda und Zimbabwe. Allerdings haben bisher noch nicht alle diese Länder nationale Gesetze zum Umgang mit ARIPO-Marken erlassen.
II. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht
III. Anmeldeverfahren
- Die Anmeldung wird beim Markenamt ARIPO eingereicht. Es kann ein Mitgliedsstaat oder auch mehrere ausgewählt werden
- Es ist auch möglich die Markenanmeldung bei den nationalen Markenämtern einzureichen
- Das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung mit ein. Nicht beinhaltet ist eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken
- Das Markenamt ARIPO leitet die Anmeldungen an die nationalen Ämter weiter. Die nationalen Ämter haben dann zwölf Monate Zeit die Markenanmeldungen zu prüfen und zu bewilligen
- Während dieser Überprüfung wird die Markenanmeldung veröffentlicht
IV. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation (42 Klassen der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen in Botswana, Lesotho, Namibia, Tansania und Simbabwe, während Malawi und Uganda nur die 34 Klassen der internationalen Klassifikation von Waren annehmen)
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
V. Widerspruchsverfahren
- ein Widerspruch kann jederzeit zwischen der Veröffentlichung und der Eintragung der Marke eingereicht werden
VI. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- Die Benutzungspflicht der Marke unterliegt den Anforderungen der jeweiligen Gesetzgebung der benannten Staaten
VII. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VIII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich