Markenanmeldung Nepal
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 50,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6 |
Markenanmeldung Nepal
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Nepal beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Nepal, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Nepal an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Nepal beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Nepal prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Nepal geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Nepal entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Nepal erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Nepal eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Nepal
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt ca. 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung der formalen, absoluten und relativen Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 90 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von einem Jahr benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 7 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 7 Jahren möglich