Markenanmeldung Kenia
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 700,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18 |
Markenanmeldung Kenia
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Kenia beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Kenia, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Kenia an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Kenia beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Kenia prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Kenia geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Kenia entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Kenia erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Kenia eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Kenia
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke beträgt in der Regel 12 – 16 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch eingelegt
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 60 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
- Die Frist kann auf 90 Tage erweitert werden
V. Anforderungen an die Benutzung der Marken
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt einen Monat
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden