Markenanmeldung Kap Verde
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 750,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | > 48 |
Markenanmeldung Kap Verde
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Kap Verde beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Kap Verde, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Kap Verde an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Kap Verde beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Kap Verde prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Kap Verde geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Kap Verde entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Kap Verde erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Kap Verde eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Überblick Markenrecht Kap Verde
I. Erforderliche Dokumente
Notariell beglaubigte POA
II. Anmeldeverfahren
Das Verfahren von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke dauert in der Regel mehrere Jahre, vorausgesetzt, die Anmeldung wird vom Amt nicht beanstandet und es wird kein Widerspruch eingelegt. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb weniger MOnate aber die Ausstellung der Urkunde dauert Jahre.
Die formalen Voraussetzungen für die Eintragung werden geprüft. Außerdem wird geprüft, ob absolute Eintragungshindernisse, wie z. B. mangelnde Unterscheidungskraft, vorliegen. Eine Recherche nach älteren Marken findet nicht statt.
Verfahren: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifizierung
Nizza Klassifikation
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Das Widerspruchsverfahren
Innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Tag der Veröffentlichung der Markenanmeldung können Dritte Widerspruch einlegen. Eine zweimonatige Fristverlängerung ist zulässig.
V. Voraussetzungen für die Benutzung der Marke
Eine Benutzungsabsichtserklärung ist alle fünf Jahre ab dem Tag der Erteilung abzugeben.
VI. Dauer der Gültigkeit
10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Markenanmeldung.
VII. Verlängerung der Marke
eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
es wird eine Frist von 6 Monaten für die Verlängerung der Marke gewährt
für eine verspätete Markenverlängerung sind zusätzliche Gebühren zu entrichten