Markenanmeldung Angola
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 850,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Sonstiges | Ab der 6. Ware/Dienstleistung in einer Klasse fallen je weiterer Ware/Dienstleistung zusätzlich 10 EUR an. |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6 |
Markenanmeldung Angola
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Angola beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Angola, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Angola an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Angola beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Angola prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Angola geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Angola entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Angola erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Angola eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Angola
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete, notariell beglaubigte und vom anglichen Konsulat legalisierte Vollmacht
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung beträgt 24 – 48 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 60 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie ohne triftigen Grund nicht benutzt wird, es gibt keine feste Zeitvorgabe
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 4 – 12 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden