Markenanmeldung Weltweit

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Vorteile einer Markenanmeldung mit Liesegang & Partner

  • Fachanwälte mit über 20 Jahren Erfahrung, insbesondere für internationale Markenanmeldungen
  • Alle Kosten inkl. Amtsgebühr bis zur Urkunde
  • Keine * Preise mit versteckten Kosten
  • Keine Extrakosten für Übersendung von Amtsbescheiden oder Markenurkunden
  • Abwicklung der Beglaubigung  von Vollmachten
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Durch Ihre Anfrage entstehen keine Kosten. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet.

Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Was ist eine Marke?

Eine Marke gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, die Marke für die geschützten oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. 

Welche Arten von Marken gibt es?

Es können unterschiedliche Marken geschützt werden. Hier ist eine nicht abschließende Übersicht:

Markenart Erläuterung Beispiele
Wortmarke Zeichen, die nur aus Buchstaben bestehen Mercedes, Porsche, Audi
Bildmarke Zeichen, die nur aus grafischen Elementen bestehen, und keine Buchstaben beinhalten Mercedes-Stern, Audi-Ringe
Wort-/Bildmarke Zeichen mit Buchstaben und grafischen Elementen Starbucks-Logo, McDonald's M
Farbmarke eine bestimmte Farbe Sparkassen-Rot, Post-Gelb, Telekom-Magenta
Hörmarke eine bestimmte, kurze Tonfolge Erkennungsmelodie der Telekom
3D-Marke aus einer dreidimensionalen Form bestehende Objekte Lindt Goldhase

Marke schützen lassen: Wie melde ich eine Marke an und schütze sie?

Bevor Sie die Marke anmelden und den Markennamen verwenden sollte die Verfügbarkeit des Zeichens als Marke recherchiert werden. Andernfalls riskieren Sie durch eine Markenanmeldung und/oder deren Benutzung die ältere Marke zu verletzen. Sie können durch uns den bestehenden Markenschutz prüfen lassen. Wir prüfen dabei auch, ob das Zeichen als Marke generell eintragungsfähig ist. Selbstverständlich ist die Durchführung einer Markenrecherche nicht zwingend, wird allerdings empfohlen. Hier erfahren Sie mehr zur Strategie bei einer Markenfindung oder wie Sie eine Marke registieren.

Anschließend können Sie den Namen, Firmennamen oder Ähnliches rechtlich schützen lassen und durch uns die Marke online anmelden.

  1. Ideen sammeln
  2. Marke anmelden

Verfahrensdauer und Besonderheiten beim Anmelden einer Marke

Nachdem die empfohlene Markenrecherche durchgeführt wurde, sollten Sie die Markenanmeldung beauftragten, um die Marke schützen zu lassen. Wir bereiten für Sie die Markenanmeldung vor, reichen diese ein (elektronische Anmeldung, sofern im jeweiligen Land möglich), betreuen die Markenanmeldung bis zur Eintragung, schicken Ihnen die Markenurkunde zu und teilen Ihnen rechtzeitig mit, wann die Marke zur Verlängerung ansteht.

Nach dem Anmelden des Markennamens benötigen die zuständigen Markenämter eine gewisse Zeit, um die Markeneintragung zu prüfen. Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA) braucht beispielsweise nach dem Anmelden der Marke circa zwei bis drei Monate zum Prüfen. Es prüft nicht, ob der Markenanmeldung beim DPMA ältere Marken entgegenstehen. Die Markenämter in einigen anderen Ländern prüfen hingegen auch, ob es ähnliche ältere Marken gibt, wenn Sie die Marke schützen lassen wollen.

Wenn die Prüfung durch das Markenamt abgeschlossen ist, wird die Marke eingetragen und eine Markenurkunde ausgestellt. Dritte haben nach Veröffentlichung der Markeneintragung Zeit, gegen die Markeneintragung Widerspruch einzulegen (beim Deutschen Patent- und Markenamt drei Monate).

Wenn das Eintragungsverfahrung reibungslos abläuft, beträgt die Gesamtdauer von der Anmeldung bis zum Ausstellen der Markenurkunde beim DPMA in Deutschland circa drei Monate. In anderen Ländern, z. B. Brasilien, kann dies mehrere Jahre dauern. Die Schutzdauer der Markeneintragung beträgt in der Regel zehn Jahre ab dem Anmeldetag.

Sie können uns ganz einfach online mit der Markenrecherche und mit der Markeneintragung beauftragen. Die Kosten sind in den jeweiligen Auftragsformularen aufgeführt. Sie beinhalten alle Anwaltskosten und Gebühren der Markenämter.

Markenverfügbarkeitsrecherche

Bevor Sie die Marke anmelden oder benutzen, sollten Sie den Markenschutz prüfen lassen und feststellen, ob diese oder eine ähnliche Marke bereits angemeldet oder eingetragen wurde.  Eine professionelle Markenrecherche ist unverzichtbar. Alle unsere Rechercheberichte werden von auf Markenrecht spezialisierten Fachanwälten erstellt und enthalten eine rechtliche Analyse. Zudem erhalten Sie für alle aufgefundenen identischen und ähnlichen Marken einen Vollauszug aus dem Register, so dass sie regelmäßig sehen können, für welche konkreten Waren und Dienstleistungen, die jeweils aufgefundenen Marken angemeldet oder eingetragen sind. Für diese Vollauszüge erheben wir keine zusätzlichen Gebühren.

Die Recherchen werden innerhalb von ein bis zwei Werktagen durchgeführt. Auf Anfrage auch ohne Zusatzkosten schneller.

Warum ist es wichtig, eine Markenanmeldung von einem Fachanwalt durchführen zu lassen?

Es gibt mehrere Gründe, warum es wichtig ist, eine Markenanmeldung von einem Anwalt durchführen zu lassen:

  • Rechtliches Fachwissen: Ein Fachanwalt für Markenrecht hat umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Markenrechts. Er oder sie kann Ihnen helfen, Ihre Marke auf eine Weise zu schützen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen und Zielen entspricht.
  • Vermeidung von Fehlern: Eine fehlerhafte Markenanmeldung kann zu Verzögerungen oder sogar zum Verlust Ihrer Markenrechte führen. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung korrekt und vollständig ist.
  • Durchsetzung von Rechten: Bei Konflikten mit anderen Markeninhabern kann ein Fachanwalt für Markenrecht Ihre Rechte verteidigen und Sie in Rechtsstreitigkeiten vertreten. Er oder sie kann Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte auf nationaler oder internationaler Ebene helfen.
  • Beratung: Ein Fachanwalt für Markenrecht kann Sie bei strategischen Entscheidungen und Geschäftsplänen beraten, die mit Ihrer Marke zusammenhängen. Er oder sie kann Ihnen ebenso bei der Bewertung der Markenrechte anderer Unternehmen helfen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Insgesamt kann ein Anwalt zur Markenanmeldung dazu beitragen, dass Ihre Marke wirksam geschützt und verwaltet wird, um langfristige geschäftliche Vorteile zu sichern.

Häufige Fragen zum Registrieren und Schützen von Marken

Was kann ich als Marke anmelden?

Nicht alle Zeichen können als Marke geschützt werden. Insbesondere Zeichen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind von der Eintragung ausgeschlossen (zum Beispiel eine Wortmarke "Busreisen" für die Dienstleistung "Transport von Personen").

Man kann aber z. B. Namen rechtlich schützen lassen für die Bezeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen. Außerdem überprüfen nicht alle Markenämter, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Marken können daher nach der Eintragung gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Recherchieren Sie schon vor der Anmeldung, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt!

Was muss man bei der Markenanmeldung beachten?

Hier sind die wichtigsten Punkte, bevor Sie Ihre Marke eintragen lassen:

  • gute Ideen sammeln, keine beschreibenden oder irreführenden Angaben
  • Markennamen zunächst selbst z. B. bei Google oder TMview recherchieren, bei gefundenen Markennamen diese aussortieren
  • professionelle Markenrecherche beauftragen, von Fachanwalt für Markenrecht dazu beraten lassen
  • Marke eintragen lassen
  • Markenüberwachung beauftragen

Was kostet es, eine Marke eintragen zu lassen?

Die Kosten für die Anmeldung und Eintragung einer Marke hängen vom Land ab, in dem man sie schützen will. Das jeweilige Patentamt hat unterschiedliche Gebühren. Hier finden Sie eine Übersicht für die Kosten einer Markenanmeldung in verschiedenen Ländern. Wählen Sie dafür oben das entsprechende Land aus und ergänzen Sie das angezeigte Formular zur Markenanmeldung. Dann werden Ihnen die Kosten angezeigt.

Beispiele für Kosten Markeneintragung inklusive Amtsgebühren:

Deutschland 650 EUR

EU 1300 EUR

USA 1100 EUR

Hinzu kommen vorab die Kosten für Markenrecherchen
in Höhe von ca. 150 EUR pro Klasse und Land.

Prüft das Markenamt, ob man die Marke schützen lassen kann?

Das Markenamt prüft (z. B. bei einer Markenanmeldung Europa) grundsätzlich nur, ob es sogenannte absolute Eintragungshindernisse (absolute Schutzhindernisse) gibt, das heißt ob die Marke rein beschreibend ist oder so gestaltet, dass man darin überhaupt keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen sehen kann. Solche Marken werden nicht registriert. Ob es ältere eingetragene Marken gibt, prüfen nicht alle Markenämter. Dies ist abhängig vom jeweiligen Land. Wir empfehlen daher, eine Markenrecherche durchzuführen.

Darf ich die Marke erst benutzen, wenn sie eingetragen ist?

Ob Sie das Zeichen benutzen dürfen, hängt nicht von der Eintragung ab, sondern ob jemand ältere Rechte hat, die dadurch verletzt werden. Wenn Sie durch eine Markenrecherche geprüft haben, dass es keine Kollisionen gibt, kann die Marke gleich benutzt werden. Andernfalls empfiehlt es sich zu warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Diese läuft in einigen Ländern wie z. B. Deutschland aber erst ab der Eintragung.

Wie lange dauert das Verfahren zur Markenanmeldung und wie lang ist die Schutzdauer?

Die Dauer der Markenanmeldung hängt vom jeweiligen Land ab. Beim DPMA dauert das Verfahren ca. drei Monate, beim EUIPO ca. sechs Monate und in anderen Ländern auch teilweise mehrere Jahre. Die Schutzdauer ist üblicherweise zehn Jahre und kann beliebig oft für jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Wie lang kann jemand Widerspruch gegen eine Markenanmeldung einlegen?

Die Widerspruchsfrist bei einer Markenanmeldung beträgt beim DPMA sowie beim EUIPO drei Monate. In anderen Ländern gibt es abweichende Widerspruchsfristen.

Wann darf ich das (R)-Zeichen verwenden?

Das (R)-Zeichen ® wird meist hinter einer Marke verwendet und steht für Registered Trademark. Die Verwendung ist ab Eintragung der Marke gestattet.

Welche Vorteile bietet eine Markenanmeldung?

Durch eine Registrierung lässt sich die Marke leichter gegen Nachahmende und Trittbrettfahrer verteidigen, die unberechtigt am Markterfolg der Marke teilhaben wollen. Indem Sie die Marke in das öffentliche Markenregister eintragen, werden unbeabsichtigte Markeneingriffe vermieden und ihre Marke ist unkompliziert aufzufinden.

Kann ich meine Marke bei Amazon registrieren?

Ja, Sie können Ihre Marke bei der Amazon Brand Registry eintragen. Die zusätzlichen Amazon Markenregistrierung ermöglicht Ihnen, Markenverletzungen leichter bei Amazon zu verfolgen.

Welche Möglichkeiten hinsichtlich des Schutzes einer Marke habe ich?

Die nationale Marke / nationale Markenanmeldung (z. B. deutsche Marke) bietet Schutz im jeweiligen Staatsgebiet und man kann eine Marke unterschiedlich anmelden. So kann man etwa eine Markenanmeldung in Deutschland beantragen.

Die internationale Marke, kurz IR Marke, ist eine zentrale Registrierung im Rahmen des Madrider Systems und bietet ein Bündel an Schutzrechten in den jeweils benannten Staaten (Auswahlmöglichkeit). Die Registrierung können Sie beim WIPO beantragen. Voraussetzung dafür ist eine nationale Basismarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim Österreichischen Patentamt beziehungsweise eine Basis-Unionsmarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim EU-Markenamt. Derzeit gehören dem Madrider System weltweit über 100 Staaten und Organisationen an.

Sie können auch eine EU Marke anmelden. Die Unionsmarke, auch EU Marke oder Europäische Gemeinschaftsmarke genannt, gilt zwingend in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Marke ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum EUIPO zu beantragen. Die unionsmarke gilt zwingend in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (keine Auswahlmöglichkeit). Achtung: Besteht auch nur für einen einzelnen Mitgliedstaat ein Hindernis, eine Marke zu registrieren, wird die Unionsmarke insgesamt, also auch für die übrigen Mitgliedstaaten, nicht erteilt! Hier zur EUIPO Markenanmeldung

 

Was ist eine Nizza-Klasse?

Wenn man eine Marke anmeldet, muss man angeben für welche Waren und/oder Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Alle erdenklichen Waren und Dienstleistungen sind in der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen, 34 Warenklassen und elf Dienstleistungsklassen gruppiert. 

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Klassifikationssystem. Auf der Konferenz von Nizza im Jahr 1957 wurde die Klassifikation vertraglich festgelegt. Derzeit sind 140 Staaten Mitglied des Abkommens von Nizza.  

Die Klassifikation hat primär eine reine Ordnungsfunktion. Für die Frage, welchen Schutzumfang ein Markenname hat, sind die für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen als solche maßgeblich. So kann beispielsweise eine Verwechslungsgefahr zwischen einer Marke angenommen werden, die in der Klasse 09 für Software eingetragen ist und einer Marke, die nur in der Klasse 42 für Softwarenwicklung oder Programmierung von Software eingetragen ist. Für die Frage, ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nicht maßgeblich, ob die in Konflikt stehenden Marken in der gleichen Klasse angemeldet oder eingetragen sind, sondern ob die Waren und Dienstleistungen als solche zueinander identisch oder ähnlich sind. 

Bei Beauftragung einer Markenanmeldung oder einer Markenrecherche brauchen Sie die Einordnung in die Klassen nicht vorzunehmen. Dies gehört zu unserer primären Beratung. Wir formulieren die amtlichen Vorgaben entsprechende Klassifizierung und stimmen diese mit Ihnen ab.

Wo liegt der Unterschied: Wort- und Bildmarken?

Wortmarken

Wortmarken bestehen lediglich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen (z. B. ein Firmenname). Sie lassen sich mit einer üblichen Schrift darstellen. Beim DPMA ist diese Schrift in § 7 MarkenV geregelt.

Die vom DPMA verwendete Druckschrift "Arial" umfasst neben allen Buchstaben (groß oder klein geschrieben) und Zahlen ebenso übliche Schriftzeichen wie ., ;, :, +, -, &, !, ?, @, ¤, usw.

Durch eine Wortmarke sind in der Regel alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen geschützt, insbesondere die Groß- und Kleinschreibung beziehungsweise einheitliche Groß- oder Kleinschreibung und den Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen. 

Beispiel: Bei einer EU Markenanmeldung "Hans" besteht Schutz auch für:

  • HANS
  • hans
  • Hans
  • Hans
  • Hans

Wort-/Bildmarken

Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass das Schützen einer Wortmarke ausreicht, weil es alle Darstellungsformen umfasst. Es gibt Konstellationen, in denen Marken Zeichen enthalten, die sich nicht durch eine Schrift darstellen lassen, die aber dennoch geschützt sein sollen (Firmennamen schützen mit Logo). Enthält die Marke solche Zeichen, die nicht durch eine übliche Schrift darstellbar sind, wird dies als Wort-/Bildmarke angemeldet.

Wenn der Anmelder die Eintragung eines Wortzeichens in einer besonderen Schreibweise, Schriftanordnung, Schriftgestaltung oder Farbe schützen will, wenn es ihm also auf einen bestimmten optischen Eindruck ankommt (etwa bei einem Firmenlogo), handelt es sich ebenfalls um eine Wort/Bildmarke oder Bildmarke.

Darunter fallen insbesondere folgende Varianten:

  • Kombination von Buchstaben-/Zeichenfolge und Bildbestandteil
  • mehrzeilige
    Anordnung
    der Worte
  • gesperrt geschriebene Worte (L e e r z e i c h e n zwischen den einzelnen Buchstaben)
  • kursiv oder fett geschriebene Worte oder einzelne Buchstaben in einer bestimmten Schriftart

Die Eintragung einer Wort-/Bildmarke sagt nichts darüber aus, ob die enthaltene Buchstabenfolge als "reine" Wortmarke schutzfähig wäre. Jedoch kann ein nicht schutzfähiges Wortzeichen durch Hinzufügen einer besonderen grafischen Gestaltung Schutzfähigkeit erlangen und man kann dies dann als Wort-/Bildmarke anmelden. Einfache oder gebräuchliche grafische Gestaltungen oder Verzierungen reichen hierfür in der Regel nicht aus. Je beschreibender das Wort ist, desto höhere Anforderungen sind an die Grafik zu stellen. Aus schutzunfähigen Wortbestandteilen einer Wort-/Bildmarke können aber keine Verbietungsrechte gegen die Verwendung des Wortes hergeleitet werden. 

Bildmarken

Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile). Viele nicht-lateinische Schriftzeichen, z. B. chinesische Zeichen, sind ebenfalls als Bildmarken anzusehen. 

 

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte