Markenanmeldung Pakistan
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 0,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 18-24 |
Markenanmeldung Pakistan
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Pakistan beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Pakistan, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Pakistan an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Pakistan beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Pakistan prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Pakistan geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Pakistan entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Pakistan erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Pakistan eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Pakistan
I. Erforderliche Unterlagen
- Original-Vollmacht (not. Beglaubigung erforderlich
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 18 - 42 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
- Einzelhandelsdienstleistungen als solche sind nicht registrierbar
IV. Widerspruchsverfahren
- Zwei Verlängerungen von jeweils 1 Monat sind möglich
V. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VI. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate