Markenanmeldung Serbien
Auftrag zur Markenanmeldung in Serbien. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 120,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 5-7 |
Markenanmeldung Serbien
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Serbien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Serbien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Serbien an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Serbien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Serbien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Serbien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Serbien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Serbien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Serbien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Serbien
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung der absoluten und relativen Eintragungsfähigkeit mit ein
- Ein beschleunigtes Verfahren ist möglich
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Anmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden