Markenanmeldung Chile
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 900,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6-8 |
Markenanmeldung Chile
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Chile beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Chile, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Chile an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Chile beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Chile prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Chile geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Chile entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Chile erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Chile eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Chile
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht, einfach unterzeichnet, keine notarielle Beglaubigung
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 6 - 8 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 30 Werktage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- Es gibt keine Anforderungen an die Benutzung der Marke
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 30 Tage. Die Zahlung der Verlängerungsgebühr muss innerhalb von 6 Monaten ab Ablauf der Markeneintragung geleistet werden
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden