Markenanmeldung Neuseeland
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 390,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6-12 |
Markenanmeldung Neuseeland
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Neuseeland beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Neuseeland, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Neuseeland an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Neuseeland beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Neuseeland prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Neuseeland geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Neuseeland entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Neuseeland erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Neuseeland eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Neuseeland
I. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 6 - 12 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
II. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
III. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 3 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
V. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VI. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 12 Monate