Markenanmeldung Nigeria
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 7 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6-24 |
Markenanmeldung Nigeria
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Nigeria beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Nigeria, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Nigeria an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Nigeria beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Nigeria prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Nigeria geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Nigeria entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Nigeria erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Nigeria eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Die Schutzdauer der Nigerianischen Marke beträgt sieben (7) Jahre. Sie kann danach auf unbestimmte Zeit für eine Dauer von jeweils vierzehn (14) Jahre verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung sollte nicht weniger als drei (3) Monaten ab dem Fälligkeitstag erfolgen.
Grundlagen: Markenanmeldung Nigeria
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 12 – 18 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 7 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 14 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt einen Monat
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden