Markenanmeldung Bosnien
Auftrag zur Markenanmeldung in Bosnien. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 100,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 6 |
Markenanmeldung Bosnien
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Bosnien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Bosnien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Bosnien an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Bosnien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Bosnien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Bosnien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Bosnien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Bosnien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Bosnien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Bosnien
I. Erforderliche Unterlagen
- Einen einfach unterzeichnete Vollmacht ist ausreichend.
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 18 bis 24 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft entgegenstehen. Eine Recherche nach älteren Marken findet nicht statt.
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation. 10. Ausgabe
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Innerhalb einer Frist von 3 Monaten gerechnet ab der Veröffentlichung der Markenanmeldung können Dritte Widerspruch einlegen.
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden