Markenanmeldung Mauritius
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 700,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Sonstiges | bei mehr als 2 Klassen sind im Mehrpreis 5 Klassen enthalten |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 7-8 |
Markenanmeldung Mauritius
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Mauritius beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Mauritius, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Mauritius an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Mauritius beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Mauritius prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Mauritius geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Mauritius entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Mauritius erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Mauritius eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Mauritius
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete und notariell beglaubigte Vollmacht.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel ca. 3 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die bereits existierenden Marken mit ein
- Das Amt für gewerbliches Eigentum kann eine Markenanmeldung wegen der fehlenden absoluten oder relativen Eintragungsfähigkeit zurückweisen
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Anmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markeneintragung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate