Markenanmeldung in Deutschland beim DPMA
Hier können Sie uns mit dem Markenschutz in Deutschland beim DPMA beauftragen. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie die Kosten für das Markenamt, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 120,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 1 |
Markenanmeldung Deutschland beim DPMA
Beauftragen Sie uns mit der Markenanmeldung in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Wir bieten Ihnen eine umfassende Dienstleistung, die von der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags bis zur Übersendung der Markenurkunde alles umfasst.
Unsere Leistungen
- Markenprüfung: Wir prüfen, ob Ihr Zeichen grundsätzlich als Marke geschützt werden kann. Diese Prüfung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass ihre Marke grundsätzlich schutzfähig ist.
- Markenrecherche: Optional prüfen wir, dass keine bestehenden Markenrechte verletzt werden und Ihre Anmeldung erfolgreich ist.
- Antragstellung: Wir bereiten Ihren Antrag professionell vor und reichen ihn beim DPMA ein.
- Prüf- und Widerspruchsphase: Wir begleiten Sie durch die gesamte Prüfphase und unterstützen Sie bei eventuellen Widerspruchsverfahren.
- Eintragung und Urkunde: Nach erfolgreicher Eintragung senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Kostenstruktur
Der Preis umfasst unsere Anwaltskosten und alle DPMA-Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Anmeldung anfallen.
Vorteile der Markenanmeldung in Deutschland
- Nationaler Schutz: Ihre Marke wird in Deutschland umfassend geschützt.
- Rechtssicherheit: Durch eine professionelle Anmeldung sichern Sie sich gegen mögliche Konflikte mit bestehenden Marken.
- Kosteneffizienz: Eine Anmeldung in Deutschland ist kostengünstiger als internationale Anmeldungen und bietet dennoch umfassenden Schutz.
Ablauf der Markenanmeldung
- Markenprüfung: Wir prüfen, ob Ihr Zeichen als Marke eingetragen werden kann. Nicht alle Zeichen sind eintragungsfähig, beispielsweise rein beschreibende Angaben.
- Markenrecherche: Optional führen wir eine umfassende Recherche durch, um sicherzustellen, dass keine älteren Marken Ihrer Anmeldung entgegenstehen.
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Wir erstellen ein professionelles Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, die Ihre Marke abdecken soll.
- Anmeldeunterlagen: Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und senden sie Ihnen zur Durchsicht und Freigabe.
- Einreichung: Nach Erhalt der unterzeichneten Vollmacht und Bestätigung reichen wir den Antrag beim DPMA ein.
- Eintragung: Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Sie die Markenurkunde.
Grundlagen zur Markenanmeldung in Deutschland
I. Anmeldeverfahren
Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 1 Monat, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben.
Eine beschleunigte Prüfung ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
Das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung über die Eintragungsfähigkeit mit ein.
Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
II. Klassifikation
Nizza-Klassifikation
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
III. Widerspruchsverfahren
Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung.
IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke
Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden.
Die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird.
V. Dauer der Gültigkeit
10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VI. Markenverlängerung
Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.
Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate.
Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden.