Markenanmeldung Deutschland
Hier können Sie uns mit dem Markenschutz in Deutschland beim DPMA beauftragen. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie die Kosten für das Markenamt, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 120,00 € |
Anzahl Klassen beinhaltet | 3 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 1 |
Markenanmeldung in Deutschland
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Deutschland beim DPMA beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Deutschland, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Deutschland an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Deutschland beinhaltet unsere Rechtsanwaltskosten sowie alle Kosten des zuständigen Markenamtes (DPMA), die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Deutschland prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Deutschland geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Deutschland entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Deutschland erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Deutschland eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Markenverfügbarkeitsrecherche
Alle unsere Rechercheberichte werden von auf Markenrecht spezialisierten Fachanwälten erstellt und enthalten eine rechtliche Analyse. Zudem erhalten Sie für alle aufgefundenen identischen und ähnlichen Marken einen Vollauszug aus dem Register, so dass sie regelmäßig sehen können, für welche konkreten Waren und Dienstleistungen, die jeweils aufgefundenen Marken angemeldet oder eingetragen sind. Für diese Vollauszüge erheben wir keine zusätzlichen Gebühren.
Die Recherchen werden innerhalb von 2 bis 3 Werktagen durchgeführt. Auf Anfrage auch ohne Zusatzkosten schneller.
Was kann als Marke geschützt werden?
Nicht alle Zeichen können als Marke geschützt werden! Insbesondere Zeichen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, sind von der Eintragung ausgeschlossen (zum Beispiel eine Wortmarke "Äpfel" für die Ware "Obst" oder eine Wortmarke "Busreisen" für die Dienstleistung "Transport von Personen"). Außerdem überprüfen nicht alle Markenämter, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Marken können daher nach der Eintragung gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Recherchieren Sie daher schon vor der Anmeldung, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt!
Was kostet eine Markeneintragung in Deutschland?
Die Kosten für die Anmeldung und Eintragung einer Marke hängen vom Land ab, in dem sie eingetragen werden soll. Wählen Sie dafür oben bitte das entsprechende Land aus und ergänzen Sie das angezeigte Formular zur Markenanmeldung. Dann werden Ihnen die Kosten angezeigt.
Prüft das Markenamt, ob die Marke eingetragen werden kann?
Das Markenamt prüft grundsätzlich nur, ob es sogenannte absolute Eintragungshindernisse gibt, d.h. ob die Marke rein beschreibend ist oder so gestaltet das man darin überhaupt keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen sehen kann. Solche Marken werden nicht registriert. Ob es ältere eingetragene Marken gibt prüfen nicht alle Markenämter. Dies ist abhängig vom jeweiligen Land. Um sich vor solchen Unannehmlichkeiten zu schützen, empfehlen wir daher eine Markenrecherche durchzuführen.
Darf ich die Marke erst benutzen wenn sie eingetragen ist?
Ob Sie das Zeichen benutzen dürfen hängt nicht von der Eintragung ab sondern ob jemand ältere Rechte hat, die dadurch verletzt werden. Wenn Sie durch eine Markenrecherche geprüft haben, dass es keine Kollisionen gibt kann die Marke gleich benutzt werden. Andernfalls empfiehlt es sich zu warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Diese läuft in einigen Ländern wie z.B. Deutschland aber auch erst ab der Eintragung.
Wie lange dauert die Markenanmeldung in Deutschland?
Die Markenanmeldung in Deutschland dauert zwischen sieben und acht Monaten. Die lange Bearbeitungszeit der Behörde kommt vor allem dann zu Stande, wenn die eigegangenen Anträge nicht eindeutig ausgefüllt oder nicht vollständig abgesendet werden. Eine Ausnahme von langen Bearbeitungszeiten stellen technische Erfindungen dar. Diese können als Gebrauchsmuster schnell und preiswert geschützt werden.
Wann darf ich das (R)-Zeichen verwenden?
Das (R)-Zeichen wird meist hinter einer Marke verwendet und steht für registered trademark. Somit ist die gewerbliche Verwendung erst nach Eintragung der Marke gestattet.
Wie lange bleibt die Marke geschützt?
Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn 10 Jahre. Eine Verlängerung der Schutzdauer ist unbegrenzt möglich und erfolgt durch die Zahlung einer Verlängerungsgebühr. Wird die Verlängerungsgebühr nicht pünktlich und in vollem Umfang gezahlt, wird die Eintragung der Marke gelöscht.
Kann ein Logo auch als Marke geschützt werden?
Ein Logo kann sowohl als Marke und auch als Design geschützt werden. Die Schutzdauer beträgt für das Logo als Marke ebenfalls 10 Jahre und beliebig verlängert werden. Der Designschutz ist hingegen auf 25 Jahre begrenzt. Die Rechte am Design erlöschen und können nicht verlängert werden. Ein Logo kann zeitgleich als Marke und Design geschützt werden.
Welche Vorteile bietet die Markenregistrierung?
Durch Ihre Registrierung lässt sich die Marke leichter gegen Nachahmende und Trittbrettfahrer verteidigen, die unberechtigt am Markterfolg der originalen Marke teilhaben wollen. Die Eintragung in das öffentliche Markenregister stellt sowohl ihre unkomplizierte Auffindbarkeit als auch Ihre gesetzliche Absicherung in Rechtsfragen sicher und hilft unbeabsichtigte Markeneingriffe zu vermeiden sowie unlauteren Wettbewerb einzudämmen .
Was ist der Unterschied zwischen einer deutschen Marke, einer Unionsmarke oder einer internationalen Registrierung?
Die nationale Marke bietet Schutz im jeweiligen Staatsgebiet.
Die internationale Marke ist eine zentrale Registrierung im Rahmen des Madrider Systems und bietet ein Bündel an Schutzrechten in den jeweils benannten Staaten (Auswahlmöglichkeit). Voraussetzung dafür ist eine nationale Basismarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim Österreichischen Patentamt bzw. eine Basis-Unionsmarke oder deren bereits erfolgte Anmeldung beim EU-Markenamt. Derzeit gehören dem Madrider System weltweit 97 Staaten und Organisationen an.
Die Unionsmarke gilt zwingend in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (keine Auswahlmöglichkeit). Achtung: Besteht auch nur für einen einzelnen Mitgliedstaat ein Registrierungshindernis, wird die Unionsmarke insgesamt, also auch für die übrigen Mitgliedstaaten, nicht erteilt!
Grundlagen zur Markenanmeldung in Deutschland
I. Anmeldeverfahren
Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 1 Monat, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben.
Eine beschleunigte Prüfung ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.
Das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung über die Eintragungsfähigkeit mit ein.
Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
II. Klassifikation
Nizza-Klassifikation
eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
III. Widerspruchsverfahren
Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung.
IV. Anforderungen an die Benutzung der Marke
Die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden.
Die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird.
V. Dauer der Gültigkeit
10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VI. Markenverlängerung
Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich.
Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate.
Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden.