Markenanmeldung Sri Lanka
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 36 |
Markenanmeldung Sri Lanka
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Sri Lanka beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Sri Lanka, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Sri Lanka an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Sri Lanka beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Sri Lanka prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Sri Lanka geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Sri Lanka entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Sri Lanka erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Sri Lanka eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Sri Lanka
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel bis zu 48 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die formelle, absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
IV. Widerspruchsverfahren
- Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate
- Es müssen zusätzliche Gebühren ab dem 1. Tag nach Ablauf der Markeneintragung für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden