Markenanmeldung Saudi-Arabien
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 0,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Nein |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Nein |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Ja |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 9-12 |
Markenanmeldung Saudi-Arabien
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Saudi-Arabien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Saudi-Arabien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Saudi-Arabien an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Saudi-Arabien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Saudi-Arabien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Saudi-Arabien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Saudi-Arabien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Saudi-Arabien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Saudi-Arabien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Marken in Saudi-Arabien
I. Erforderliche Unterlagen
- Vollmacht (notariell beglaubigt, mit Apostille versehen und durch das Konsulat Saudi Arabiens legalisiert)
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 9 - 12 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- das Anmeldeverfahren schließt eine formelle Prüfung, eine Prüfung der Unterscheidungskraft der Marke sowie eine Recherche nach entgegenstehenden älteren Marken mit ein
- Zustimmungserklärungen von Inhabern älterer Marken werden vom Markenamt nicht akzeptiert
- Verfahrensablauf: Prüfung, Veröffentlichung, Eintragung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist nicht möglich, jede neue Klasse bedarf einer gesonderten Anmeldung
IV. Widerspruchsverfahren
- die Widerspruchsfrist beträgt 90 Tage, gerechnet vom Datum der Veröffentlichung der Markenanmeldung
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss für die Dauer von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt werden. Für den Beginn der Benutzung gibt es kein Gesetz
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
- die Einreichung eines Benutzungsnachweises ist vor der Eintragung nicht notwendig
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
- beachten Sie bitte, dass die 10 Jahre mit dem Hijiri Kalender (der Kalender der in Saudi-Arabien verwendet wird) berechnet werden. Der Hijiri Kalender richtet sich nach dem Mond. So ist ein Hijiri-Jahr durchschnittlich 11 Tage kürzer als das gregorianische Jahr
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich (beachten Sie bitte, dass die 10-jährige Periode unter dem Hijiri Kalender berechnet wird)
- die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungsfrist beträgt 6 Monate (Hijiri-Monate)