Markenanmeldung Island
Auftrag zur Markenanmeldung in Island. Der Preis beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle offiziellen Gebühren, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
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Kosten weitere Klasse | 130,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 1-4 |
Markenanmeldung Island
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Island beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Island, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Island an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Island beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Island prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Island geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Island entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen.
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Island erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Island eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Island
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung oder Legalisierung der Vollmacht ist nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- die Verfahrensdauer von der Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 2 bis 4 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet.
- Es werden die formalen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Zudem wird geprüft, ob der Markeneintragung absolute oder relative Eintragungshindernisse wie z.B. mangelnde Unterscheidungskraft oder ältere Marken entgegenstehen.
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation. 10. Ausgabe
- eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Innerhalb einer Frist von 2 Monaten gerechnet ab der Veröffentlichung der Markeneintragung können Dritte Widerspruch einlegen.
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke muss innerhalb von 5 Jahren gerechnet vom Datum der Eintragung benutzt werden, andernfalls kann die Marke auf Antrag Dritter gelöscht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 aufeinanderfolgenden Jahren ab Eingang des Löschungsantrages beim Markenamt benutzt wird
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markeneintragung
VII. Markenverlängerung
- eine Verlängerung ist jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- eine Nachfrist zur Markenverlängerung von 6 Monaten wird gewährt
- Es müssen zusätzliche Gebühren für die verspätete Markenverlängerung gezahlt werden