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Jens Liesegang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Normen Lang
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Wie kann man ein Design schützen?

Das Anmelden eines Designs zum Schutz ist ein wichtiger Schritt für Designer, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen. Ein Design kann als Schutzanmeldung angemeldet werden, wenn es sich um ein neues und originelles Erscheinungsbild eines Gegenstands handelt, das sich von den bestehenden Designs auf dem Markt unterscheidet.

Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um ein Design zum Schutz anzumelden:

  1. Recherche durchführen: Bevor Sie Ihre Anmeldung einreichen, sollten Sie eine gründliche Recherche durchführen, um sicherzustellen, dass Ihr Design neu und nicht schon von anderen Personen oder Unternehmen geschützt wurde.

  2. Anmeldeformular ausfüllen: Sie müssen das Anmeldeformular für das Design ausfüllen. Dieses Formular enthält Details zum Designer, zum Design und zu anderen wichtigen Informationen. Sie müssen auch eine detaillierte Beschreibung des Designs und einige Zeichnungen einreichen.

  3. Einreichung der Anmeldung: Sie können die Anmeldung online oder auf Papier einreichen, abhängig von den Anforderungen Ihrer zuständigen Behörde für geistiges Eigentum. Beachten Sie, dass für die Einreichung normalerweise eine Gebühr anfällt.

  4. Überprüfung der Anmeldung: Sobald Ihre Anmeldung eingereicht wurde, wird sie von der zuständigen Behörde für geistiges Eigentum überprüft, um sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Informationen enthält. Wenn die Anmeldung genehmigt wird, wird das Design registriert und geschützt.

  5. Schutzdauer: Der Schutz für das registrierte Design gilt in der Regel für eine bestimmte Zeit, abhängig von den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes. In den meisten Ländern beträgt die Schutzdauer mindestens fünf Jahre, aber sie kann verlängert werden.

Insgesamt ist das Anmelden eines Designs zum Schutz ein wichtiger Schritt für Designer, um ihr geistiges Eigentum zu schützen und sicherzustellen, dass sie für ihre Arbeit belohnt werden. Es ist wichtig, sorgfältig zu recherchieren und das Anmeldeformular genau auszufüllen, um sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung genehmigt wird und Ihr Design geschützt ist.


Vorteile einer Designanmeldung

Was ist ein Geschmacksmuster bzw. Design?

Das Geschmacksmuster schützt die äußeren Erscheinungsformen von Produkten, d. h. die Farb- und Formgestaltung sämtlicher Gebrauchsgegenstände, soweit sie eine konkrete äußerliche Gestaltung aufweisen, die eine Wiederholbarkeit ermöglicht. In vielen Ländern wird ein Geschmacksmuster auch eingetragenes Design genannt.

Was kann geschützt werden?

Zunächst muss dabei ein industriell oder handwerklich herstellbares Erzeugnis vorliegen, das neu ist und eine gewisse Eigenart hat. Diese Eigenart ist gegeben, wenn sich der Gesamteindruck der Gestaltung vom bekannten Formenschatz abhebt. Dafür reicht eine Kombination bereits bekannter Gestaltungselemente aus.

Ein Geschmacksmuster ist neu, wenn die Gestaltungselemente, die seine Eigenart begründen, den Fachkreisen der Gemeinschaft bisher nicht bekannt sind. Auch hier existiert eine Neuheitsschonfrist, sie ist doppelt so lang wie beim Gebrauchsmuster, also zwölf Monate.
 
Der Geschmacksmusterschutz ist für Erzeugnisse, deren Gestaltung ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt ist, bei Ersatz- und Zubehörteilen, die nur als Verbindungsstücke dienen sollen (sog. "must-fit-Teile"), bei schweren Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dort, wo eine missbräuchliche Verwendung von Zeichen im öffentlichen Interesse vorliegt, ausgeschlossen.

Welche Vorteile hat ein eingetragenes Design?

Durch die Eintragung des Designs erhalten Sie eine Art Monopolrecht mit dem Sie es anderen verbieten können, Produkte mit Ihrem Design herzustellen oder zu verkaufen. Sollte also ein Dritter ohne Ihre Genehmigung Ihr Design verwenden, können Sie insbesondere Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Daneben hat ein eingetragenes Design auch wirtschaftliche Vorteile. Es lässt sich vermarkten, indem es an einen Dritten lizenziert oder verkauft wird. Außerdem hat es einen hohen Marketingwert, den man in der Werbung für sich nutzen kann („geschütztes Design“).

Wann sollte man ein Design anmelden?

Als Daumenregel gilt: Je früher, desto besser! Im Designrecht gilt der sog. Prioritätsgrundsatz, d.h. ein jüngeres Design setzt sich gegen ein älteres Design durch. Da sich die Priorität grundsätzlich nach dem Anmeldetag bestimmt, ist es sinnvoll, ein Design so bald wie möglich einzutragen. Sobald das Design in das Register eingetragen wurde, können Sie dann Ihre Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz usw.) gegen alle Designs durchsetzen, deren Zeitrang nach dem Anmeldetag Ihres Designs liegt.

Wo erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung des Geschmacksmusters erfolgt  beim DPMA, oder dem im jeweiligen Land zuständigen Markenamt. Dort erfolgt nur eine eingeschränkte Prüfung. Die Ämter prüfen nur die Formalitäten der Anmeldung, nicht aber, ob das Geschmacksmuster/Deisgn neu ist.

Das Anmelde- und Nutzungsrecht steht zunächst ausschließlich dem Designer oder dessen Rechtsnachfolger zu. Die Anmeldung muss neben einem schriftlichen Eintragungsantrag (mit genauer Bezeichnung des Anmelders) eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters enthalten. Zulässig sind fotografische und sonstige grafische Darstellungen des Musters. Eine Hinterlegung im Original ist heute nicht mehr möglich. Wird die Bekanntmachung des Musters aufgeschoben, kann ein flächenmäßiger Musterabschnitt (z. B. Tapeten, Tischdecken etc.) hinterlegt werden. Aus Kostengründen können außerdem bis zu 100 Muster in einer Sammelanmeldung zusammengefasst werden.

Wie lang ist die Schutzdauer?

Der Schutz des Geschmacksmusters beginnt mit Eintragung in das Register. Für den Schutzumfang gilt das beim Gebrauchsmuster Gesagte entsprechend. Ausländische Anmeldungen sind bei Beanspruchung einer Priorität zu beachten. Der Geschmacksmusterschutz beträgt fünf Jahre ab Zeitpunkt der Anmeldung. Eine Verlängerung für jeweils fünf weitere Jahre ist bis zu einer Höchstlaufzeit von 25 Jahren möglich. Danach kann das Geschmacksmuster von jedermann nachgebildet werden.

Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte