Markenanmeldung Algerien
Kosten inkl. Amtsgebühren | Ja |
---|---|
Kosten weitere Klasse | 100,00 EUR |
Anzahl Klassen beinhaltet | 1 |
Mehrere Nizzaklassen möglich | Ja |
Schutzdauer (Jahre) | 10 |
Alternativ intern. Registrierung möglich | Ja |
notarielle Beglaubigung der Vollmacht | Nein |
Anwaltliche Beratung | Ja |
Verfahrensdauer (Monate) | 24-36 |
Markenanmeldung Algerien
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in Algerien beauftragen. Wir übernehmen alles, was zur professionellen Vorbereitung der Markenanmeldung in Algerien, Einreichung des Antrages auf Markenregistrierung und schließlich Übersendung der Markenurkunde für Algerien an Sie erforderlich ist.
Der Preis der Markenanmeldung in Algerien beinhaltet unsere Anwaltskosten sowie alle Gebühren des Markenamtes, die bei einer widerspruchsfreien Markenanmeldung bis zur Eintragung der Marke anfallen.
Vor der Markenanmeldung in Algerien prüfen wir, ob das anzumeldende Zeichen grundsätzlich als Marke in Algerien geschützt werden kann. Nicht alle Zeichen können als Marke eingetragen werden. So können zum Beispiel für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen rein beschreibende Angaben nicht als Marke registriert werden.
Falls Sie auch geprüft haben wollen, ob ältere Marken möglicherweise der Markenanmeldung in Algerien entgegenstehen, so können Sie uns gesondert mit einer Markenrecherche beauftragen
Basierend auf den Angaben zur Markenanmeldung in Algerien erstellen wir ein professionelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Markenanmeldung. Die vorbereiteten Anmeldeunterlagen zur Markenanmeldung übersenden wir per Email an Sie zur Durchsicht und Freigabe.
Sobald wir die unterzeichnete Vollmacht und Bestätigung der Angaben zur Markenanmeldung erhalten haben übermitteln reichen wir die Markenanmeldung beim Markenamt ein.
Wenn die Marke in Algerien eingetragen wurde senden wir Ihnen die Markenurkunde zu.
Grundlagen: Markenanmeldung Algerien
I. Erforderliche Unterlagen
- Eine unterzeichnete Vollmacht. Notarielle Beglaubigung und Legalisierung sind nicht erforderlich.
II. Anmeldeverfahren
- Die Verfahrensdauer von Anmeldung bis zur Eintragung einer Marke beträgt in der Regel 12 – 15 Monate, vorausgesetzt, die Anmeldung wird nicht amtsseitig beanstandet und es wird kein Widerspruch erhoben
- Das Anmeldeverfahren schließt eine Prüfung über die absolute und relative Eintragungsfähigkeit mit ein
- Verfahrensablauf: Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung
III. Klassifikation
- Nizzaer Klassifikation
- Eine gleichzeitige Markenanmeldung in mehreren Klassen ist möglich
IV. Widerspruchsverfahren
- Es existiert keine offizielle Widerspruchsfrist
- Dritte können jedoch Widerspruch beim zuständigen Gericht erheben
V. Anforderungen an die Benutzung der Marke
- die Marke wird auf Antrag Dritter gelöscht, wenn sie nicht im Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren benutzt wird
- eine Löschung kann, gegen Vorlage eines triftigen Grundes zur Nichtnutzung, gewährt werden
VI. Dauer der Gültigkeit
- 10 Jahre gerechnet vom Datum der Markenanmeldung
VII. Markenverlängerung
- Eine Verlängerung ist für jeweils einen Zeitraum von 10 Jahren möglich
- Die Nachfrist bei Versäumung der Verlängerungspflicht beträgt 6 Monate
- Die Nachfrist wird nur gegen Vorlage eines Benutzungsnachweises gewährt