Widerspruch gegen eine Marke in Marokko
Honorar nach Zeitaufwand (Stundensätze siehe Mandatsbedingungen)
Erläuterung zu unseren Beratungsleistungen und dem Widerspruchsverfahren in Marokko
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung von Marken in Marokko. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine eingetragene Marke Ihre bestehenden Rechte verletzt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Widerspruchsverfahren im Detail:
Einlegung des Widerspruchs: Der Widerspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Marke beim zuständigen Markenamt in Marokko eingereicht werden.
Widerspruchsgründe: Zu den häufigsten Gründen für einen Widerspruch zählen:
- Ähnlichkeit: Wenn die jüngere Marke mit Ihrer bestehenden Marke verwechslungsfähig ist.
- Vorbenutzung: Wenn Sie Ihre Marke bereits vor der Eintragung der jüngeren Marke genutzt haben.
- Schutzfähigkeit: Wenn die jüngere Marke nicht die erforderlichen Kriterien für den Markenschutz erfüllt.
Reaktion auf Einwände: Nach der Einreichung des Widerspruchs kann das Markenamt zusätzliche Informationen anfordern. Wir unterstützen Sie dabei, notwendige Stellungnahmen zu formulieren und einzureichen.
Dauer des Verfahrens: Das Widerspruchsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Falls und der Reaktionszeit des Markenamts ab.
Unsere Dienstleistungen:
- Prüfung der Erfolgsaussichten: Wir analysieren die Erfolgschancen Ihres Widerspruchs und beraten Sie über die besten Vorgehensweisen.
- Erstellung des Widerspruchs: Wir erstellen die erforderlichen Dokumente und formulieren Ihre Argumente präzise und überzeugend.
- Vertretung im Verfahren: Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Markenamt und halten Sie über den Fortschritt des Verfahrens informiert.
Kostenlose Erstberatung
Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation können Sie uns jederzeit unverbindlich kontaktieren. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.
Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Widerspruchsverfahren in anderen Ländern benötigen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.